Ab wann dürfen minderjährige wieder raus?

4 Antworten

Kinder unter 14 Jahren sollten um 19 Uhr zuhause sein .. 

Am nächten Tag ab 8:00 bis 19 Uhr 

Merlina66  13.09.2015, 15:10

Ab 8 Uhr geht wohl schlecht, wenn sie um 8 schon wieder in der Schule sein sollen...

Das JuSchG kennt keine Anusgangssperre für Jugendliche oder Kinder. D.h. du darfst auch nach 20 uhr das Haus verlassen, solange es dir deine Eltern erlauben. Wenn du als 14-jähriger aber mitten in der Nacht von der Polizei auf der Straße angetroffen wirst, ist es möglich, dass du im Streifenwagen nach Hause gefahren wirst. Es gibt aber für den Ausgang keine gesetzliche Beschränkung, lediglich der Aufenthalt in Gaststätten, Kinos und auf Tanzveranstaltungen ist gesetzlich geregelt. Der Besuch von Spielhallen, Nachtclubs und Pornokinos gänzlich untersagt.

Wenn du mitten in der Nacht ohne erwachsene Begleitung unterwegs bist und die Polizei dich sieht, dann wirst du aufgegriffen und deinen Eltern übergeben. Die Polizei macht dann auch eine Mitteilung ans Jugendamt und deine Eltern bekommen ziemlichen Ärger.

flirtheaven  13.09.2015, 15:16

Für den Ärger müsste es eine gesetzliche Grundlage geben. Allein aus der Tatsache des nächtlichen Ausganges gibt es  noch keinen Ärger.

Kandahar  13.09.2015, 15:18
@flirtheaven

Wie wäre es mit der Verletzung der Aufsichtspflicht?

flirtheaven  13.09.2015, 15:23
@Kandahar

Die liegt nicht unbedingt vor. Wenn der Klassenkamerad zwei Straßen weiter Geburtstag feiert und der geht bis 1 Uhr nachts, darf der 14-jährige durchaus nach der Feier ohne Erwachsene Begleitung den Heimweg antreten. Das ist noch keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Nein, du kannst dann selbstverständlich NICHT um ein Uhr Nachts wieder auf die Piste gehen. Morgens um 6 oder 7 Uhr frühestens.

flirtheaven  13.09.2015, 15:19

allein die Aussage des Fragestellers, dass 14-jährige um 20 Uhr daheim sein müssen ist schon falsch. Das ist gesetzlich nicht geregelt. Immerhin darf ein 14-jähriger lt. JuSchG schon bis 22 Uhr allein ins Kino (siehe § 11 JuSchG).