Rechtskraft Amtsgericht Urteil veröffentlichung

4 Antworten

Ein veröffentlichtes Gerichtsurteil ist immer rechtskräftig. Es wird kein Urteil (wenn überhaupt) veröffentlicht, wenn es nicht rechtskräftig ist.

Rechtskräftig wird ein Urteil immer spätestens eine Woche (Frist beginnend mit dem Tag der Verurteilung) nach dem Urteilsspruch, sofern nicht fristgerecht Revision oder Berufung eingelegt wurde.

Iceman81 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 08:55

Wir sprechen hier von Zivilrecht, Berufung wurde zugelassen mit einer Monatsfrist.

Das Verfahren ging zu meinen gunsten aus daher habe ich sowieso kein Rechtsmittel aber die Gegenseite hat eins ist nur die Frage ob sie drauf verzichtet und ob man es halt alsbald erfährt wenn sie das macht oder ob man jetzt nochmal 3 Wochen "aussitzen" muss...

skyfly71  17.10.2012, 08:57
@Iceman81

Du kannst vorab beim Gericht anrufen und nachfragen, ob Rechtsmittel eingelegt wurden oder drauf verzichtet wurde. Sone Auskunft bekommt man normalerweise recht problemlos als Prozeßbeteiligter.

skyfly71  17.10.2012, 08:44

Das ist so ebenfalls nicht richtig. Die Rechtsmittelfrist beträgt nur im Strafrecht eine Woche.

gri1su  17.10.2012, 08:48
@skyfly71

Stimmt - ich bin jetzt automatisch vom Strafrecht ausgegangen.

Am Ende szeht immer ab wann das Urteil rechtskräftig ist. Das wird nicht öffentlich gemacht. Sind meist 4 Wochen, in der Zeit kann man dann eben Widerspruch einlegen oder nicht.

skyfly71  17.10.2012, 08:24

Ein Urteil ist kein Hartz IV - Bescheid^^

apfelkuchen225  17.10.2012, 08:33
@skyfly71

sicher nicht, aber ein urteil hat ein rechtsbehelfsbelehrung in der man vier wochen zeit hat das urteil in revision zu schicken, so dies zugelassen wurde oder gegen die entscheidung in berufung zu gehen. frage ist die aussicht des erfolges.

skyfly71  17.10.2012, 08:43
@apfelkuchen225

Die Rechtsmittelfrist richtet sich danach, um welches Rechtsgebiet es überhaupt geht. Das kann eine Woche, das können 2 Wochen, das können 4 Wochen, das kann ein Monat sein. Und man legt gegen ein Urteil keinen "Widerspruch" ein. Den gibt es nur in Verwaltungsverfahren.

Das kann man rausfinden, wenn man entweder selbst Prozeßpartei ist (dann bekommt man das Urteil mit Rechtskraftvermerk zugeschickt) oder wenn man ein "berechtigtes Interesse" bezüglich der Information über den Ausgang des Verfahrens hat, beispielsweise als Tatopfer. Dann kann man die Rechtskraft beim Amtsgericht erfragen.

Wenn du verurteilt wurdest dann werden beide Seiten auf Rechtsmittelverzicht gefragt und wenn das bestätigt ist, dass sagt der Richter noch in der Verhandlung, dass das Urteil rechtskräftig. Das Urteil und die Bestätigung werden dir dann per Post zugesannt. Alles andere sagt dir dein Anwalt!!!