Urlaub /Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

2 Antworten

Du kannst, wenn du die Kinder hast, eine normale Reise jederzeit antreten ohne ausdrueckliche Erlaubnis. (das betrifft alles, was das Leben der KInder nicht nachhaltig beeinflusst, bei Monaten leben im Dschungel waere es was anderes, sie koennten nicht normal zur Schule, koennten sehr krank werden in so ungewohnter Umgebung). Allerdings, wenn der Mutter die Kinder schon vor dem 26.12 zustehen, sie sie also spaeter bekommt als vereinbart, dann musst du das natuerlich mit ihr absprechen, denn sie kann und will ja dann ihr Umgangsrecht wahr nehmen. Sie koennte sie dann ja spaeter kriegen und die Kinder laenger behalten als normal. Der 26.12. ist ja ein Freitag, da bekaeme sie ja die Kinder auch erst und haette damit einen Weihnachtsfeiertag mit den Kindern, oder?

anonymer81 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 15:17

Es ist NICHTS wegen Weihnachten geregelt. Das lief immer per mündlicher Absprache. Die Kinder sind seit Juni d.J. fest bei mir und es wurde wegen Weihnachten nichts abgesprochen. Der 26.12. ist auch regulär der Start in das "Mutter-WE" Wir sind zum ersten mal woanders eingeladen, bei Familie die Kinder sowie auch ich möchten dies natürlich gerne wahr nehmen!

Deshalb möchte ich einfach wissen ob mir das rechtlich erlaubt ist!

Menuett  19.11.2014, 18:22
@anonymer81

Sofern da kein richterlicher Beschluss vorliegt, der die Zeit der Mutter fix vorschreibt, darfst Du rechtlich die Kinder mitnehmen.

wenn dein urlaub nicht in der umgangszeit der mutter ist, kannst du hinfahren wo du willst. das hat mit dem abr nichts zu tun. genauso kann die mutter genauso während ihrer umgnagszeit hinfahren wo sie will, solange es deine zeiten nicht beeinträchtigt. dazu muss sie dich nicht mal fragen.

normalerweise hast du den ersten tag weihnachten - also heiligabend und die mutter ab 1. feiertag. moralisch gesehen reicht auch der zweite feiertag aus. nächstes jahr tauscht ihr dann. sag ihr jetzt bereits bescheid. gib ihr die kids ab 26.12. und biete an die kinder fortfolgend bis neujahr bei ihr zu lassen. dann hat sie mehr vom feiertagsumgang.