wann ist der Beschluß rechtskräftig und ist dann die Wohlverhaltensphase erreicht?
Bei mir ist unter Insolvenzbekanntmachungen dieser Vermerk eingetragen:
Zwecks Zustellung wird nachstehender Beschluss veröffentlicht (es liegt noch keine Rechtskraft vor): In dem Verbraucherinsolvenzverfahren der xxx wird der Schuldnerin Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie während der Laufzeit der Abtretungserklärung die ihr gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) obliegenden Verpflichtungen erfüllt und Versagungsgründe nach § 297 InsO oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Wie lange dauert es nun bis hier Rechtskraft vorliegt und ist das Insolvenzverfahren dann sofort abgeschlossen und ich in der Wohlverhaltensphase?
5 Antworten
Kurzer Ablauf: natürliche Person stellt Insolvenzantrag => Gutachtenphase (Insolvenzeröffnungsverfahren) Dann nach dem Gutachten des Gutachters => Insolvenzverfahren Dann erfolgt die Gesamte Verwertung, wenn etwas zu verwerten ist. Sobald etwaige Verwertung abgeschlossen ist und alles zur Masse gezogen wurde wird Schlussbericht nebst Schlussrechnung eingereicht, mit Hinweis auf § 200 InsO (danach folgt die Wohlverhaltensperiode) oder nach § 207 InsO (danach Einstellung des Verfahrens wegen Umstände des Schuldners, die die Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigen). Wenn Beschluss nach § 200 InsO ergeht, wird auch sogleich im selben Beschluss die Restschuldbefreiung angekündigt. Danach befindet sich der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode.
(von: http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html )
Sie werden noch einen Beschluss nach § 200 InsO bekommen. Mit diesem wird das Verfahren aufgehoben und dann befinden Sie sich in der Wohlverhaltensphase. Das kann wenige Tage oder auch ein paar Wochen dauern. Es wird jetzt noch vorhandenes Guthaben aus der Insolvenzmasse vom Treuhänder an die Gläubiger verteilt und dann kommt die Aufhebung des Verfahrens.
Nach der Rechtskraft des Beschlusses (zwei Wochen nach Zustellung) wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Wohlverhaltensphase läuft dann bis 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
6 Jahre
Nach bekannt werden des Urteils ( am Tag des Urteilspruches) fängt die Insolvenz an und endet mit dem Tag nach erreichen der Beendigung der 6 Jahresfrist.
In Frankreich ist man sogar nach bekanntwerden der Insovenz nur 12 Monate in der Wohlverhaltensphase,danach ist die Insovenz erledigt. In England kann man sogar so hinbekommen das dies nur 6 Monate andauert. Nur wir Deutschen haben die längste Insovenzeit bei einer Insovenz.
Ich weiß das die Insolvenz 6 Jahre dauert.
Ich möchte wissen ab wann der Beschluß rechtskräftig ist und ob dann die Wohlverahltensphase erreicht ist.
richtig weil wir deutschen zu blöd sind diese leute wieder für die wirtschaft als steuer und abgabenzahler ... und vor allem als leistungsträger der gesellschaft zu nutzen..
also 6 jahre abdrücken...minijobs..und hartz 4 und möglichst sich wohlverhalten was neue schulden betrifft,... denn das wäre da k.o.,
und nach den 6 Jahren wieder die Auferstehung feiern...aber wer clever ist macht schon in den 6 Jahren den neustart...