Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen
Guten Tag,
mein Mann arbeitet im Außendienst und bekommt monatlich ein Fixum, einen geldwerten Vorteil in Form eines Firmenwagens und eine Provisionsvorauszahlung. Auf alles wurde während der Inso zugegriffen, so dass sich ein monatlicher Pfändungsbetrag in Höhe von 97,03 € ergab. Am 19.11.2013 endete die Wohlverhaltensphase und damit auch die Gültigkeit der Abtretungserklärung. Leider fällt ausgerechnet in diesen Monat die Jahresendabrechnung für die Provisionen in Höhe von ca. 8.500 €. Der AG meines Mannes hat dieses Gehalt, welches zum 30.11.2013 ausgezahlt wurde, jetzt inkl. der Jahresendabrechnung in Höhe von ca. 12.200 €, komplett einer Pfändung unterzogen Der Pfändungsbetrag beläuft sich auf ca. 3.300 €. Der AG begründete dies damit, dass ihm buchhalterisch keine anteilige Berechnung möglich sei. Nun hat der Treuhänder diesen Pfändungsbetrag in Höhe von ca. 3.300 € einfach in 2/3 für 20 Tage und 1/3 für 10 Tage aufgeteilt und möchte den größeren Teil gerne behalten. Unseres Erachten ist diese Vorgehensweise falsch, da die Pfändung ja eigentlich aus 2/3 des pfändbaren Nettoeinkommens berechnet werden müsste und 1/3 des Nettoeinkommens unpfändbar wären, oder? Mit diesem Einwand konfrontiert, schrieb uns der Treuhänder nun, dass er wissen möchte, für welchen Zeitraum die Provisionsabrechnung gezahlt worden wäre. Das wäre vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 und fiele somit wieder komplett in den Abtretungszeitraum. Was hat der Treuhänder jetzt bloß vor? Wie ist die korrekte Abrechnung dieses besonderen Falles? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
2 Antworten
Es kommt nicht darauf auf, wann das Geld ausgezahlt wird, sondern wann die Provision entstanden ist. Da Sie selbst schreiben, dass der Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 war, hat der Arbeitgeber recht und er muss den kompletten Betrag der Pfändungstabelle zugrunde legen. Es tut mir leid, Ihnen keine besser Auskunft geben zu können
Hallo,
es ist ja die Aufgabe des Treuhänders, im Sinne der Gläubiger zu handeln. Natürlich muss diese Entscheidung aber nicht richtig sein. Da Dein Fall recht kompliziert ist, würde ich an Deiner Stelle bei einem Rechtspfleger vom Insolvenzgericht anrufen. Die sind für diese Auskünfte da. Telefonnummer steht auf den Bescheiden vom Insolvenzgericht. Du brauchst für den Anruf nur noch das Aktenzeichen, damit man Dich mit dem richtigen Bearbeiter verbindet. Der Rechspfleger kann im Bedarfsfall auch ein Schreiben für den Treuhänder ausstellen. Daran muss sich der Treuhänder dann halten.
Grundsätzlich ist das Thema mal in einem Forum für Rechtspfleger behandelt worden und es hat sich gezeigt, dass 4 Juristen 5 Meinungen dazu hatten. Tenor war aber, dass im Prinzip das Insolvenzgericht im Einzelfall entscheiden muss.
Daher, wie ich oben schon geschrieben habe, einfach dort anrufen und Daumen drücken.
Viel Glück