Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen

2 Antworten

Es kommt nicht darauf auf, wann das Geld ausgezahlt wird, sondern wann die Provision entstanden ist. Da Sie selbst schreiben, dass der Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 war, hat der Arbeitgeber recht und er muss den kompletten Betrag der Pfändungstabelle zugrunde legen. Es tut mir leid, Ihnen keine besser Auskunft geben zu können

Hallo,

es ist ja die Aufgabe des Treuhänders, im Sinne der Gläubiger zu handeln. Natürlich muss diese Entscheidung aber nicht richtig sein. Da Dein Fall recht kompliziert ist, würde ich an Deiner Stelle bei einem Rechtspfleger vom Insolvenzgericht anrufen. Die sind für diese Auskünfte da. Telefonnummer steht auf den Bescheiden vom Insolvenzgericht. Du brauchst für den Anruf nur noch das Aktenzeichen, damit man Dich mit dem richtigen Bearbeiter verbindet. Der Rechspfleger kann im Bedarfsfall auch ein Schreiben für den Treuhänder ausstellen. Daran muss sich der Treuhänder dann halten.

Grundsätzlich ist das Thema mal in einem Forum für Rechtspfleger behandelt worden und es hat sich gezeigt, dass 4 Juristen 5 Meinungen dazu hatten. Tenor war aber, dass im Prinzip das Insolvenzgericht im Einzelfall entscheiden muss.

Daher, wie ich oben schon geschrieben habe, einfach dort anrufen und Daumen drücken.

Viel Glück