Wenn man hochgradig spielsüchtig war, und dann nach einiger Zeit auf Grund der Schulden Insolvenz anmelden möchte, könnte es dann ein Versagungsgrund sein?

4 Antworten

Wenn er oder du mit den Schulden nicht meht durchblickt dann geh zu einem Rechtsanwalt, der wird dann gemeinsam mit dir die Insolvenz beantragen. Wenn die dann angenommen wurde, dann bestimmt das Gericht einen IV und ab diesem zeitpunkt wird dir nur noch das zugesprochene Geld zustehen alles andere wird einbehalten. Der IV wird die letzten monate nach verfolgen und du bist verpflichtet alles offen zu legen. Das du Geld zum spielen benutzt hast anstatt die Miete zu bezahlen spielt keine Rolle, denn diese Sucht wird als Krankheit behandelt und man wird dir eine Suchtberatung oder weiteres empfehlen. Krumme Geschäfte oder sonstige Geldverschleppung wird nur noch schwer möglich sein. Alles was sich auf Deinem Konto abspielt will auch der IV wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Setzfsl 
Beitragsersteller
 10.12.2018, 10:28

Hallo, danke für die Info, natürlich wäre das Spielen oder die Verschwendung innerhalb des IV´s für die RSB nicht förderlich, ging uns eher darum, was ein Gericht sagt, wenn im Vorfeld das Geld im Casino verspielt worden ist, obwohl dieses Geld möglicherweise die Insolvenz noch hätte verhindern können. Meiner Meinung nach wäre das Verschwendung... hätte er doch in dieser Zeit die Gläubiger mit dem Geld bedienen können.

Muss man sehen, also einstimmig einig sind sich alle dass es per se wohl kein Grund zur Ablehnung der RSB führt wenn man Spielsüchtig war/ist.

piter52  11.12.2018, 06:28
@Setzfsl

Wenn er sagt er ist spielsüchtig spielt es keine Rolle ob er das geld noch einen monat vorher dazu benutzt hat. Er wird sehr wahrscheinlich einige Auflagen dazu vom gericht bekommen.

Nein das ist kein versagungsgrund, er muss beim Antrag offen und ehrlich sein und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Aber sinnvoller er geht zur schuldenberatung oder Anwalt

Versagt werden kann die RSB nur für Schulden aus "unerlaubter Handlung" z. B. Schaden aus einem Diebstahl, Zocken ist nicht unerlaubt.

Warum sollte das ein Versagungsgrund sein ? Es gibt keinen Unterschied zwischen Schulden machen wegen Dummheit, Frechtheit oder KRankheit

Setzfsl 
Beitragsersteller
 09.12.2018, 13:34

Naja also ich hab aber von einem Fall aus dem Bekanntenkreis gehlrt, dass der mit seinem letzten Bargeld irgendwelche Geschäfte machen wollte die dann schief gingen und der Richter sagte, es sei "Verschwendung" gewesen da ihm klar gewesen sein muss in welcher Situation sich zu diesem Zeitpunkt schon befand...

topbaugutachter  09.12.2018, 13:37
@Setzfsl

Genau wegen "Verschendung" haben die doch die Insolvenzregeln erfunden ?!?!

Setzfsl 
Beitragsersteller
 09.12.2018, 13:38
@topbaugutachter

Na das mein ich doch... wenn er aber Glückspiel nachging, ist das doch Verschwendung und ein Versagungsgrund? Oder nicht...

Setzfsl 
Beitragsersteller
 09.12.2018, 13:44
@topbaugutachter

JA also nochmal Glückspiel ist Verschwendung, also ein Versagungsgrund.

topbaugutachter  09.12.2018, 13:45
@Setzfsl

Ist Krankheit = Verschwendung