Abstellen von Gegenständen im Hausflur vor oberster Wohnung
Wir haben im Hausflur vor unserer Wohnung (oberste Whg Dachgeschoss)seit über 10 Jahren ein paar Gegenstände abgestellt (Getränkekiste, Schirm, Werkzeugkasten, Gummistiefel) nach Rücksprache mit Flurnachbarn vor über 10 Jahren. Ausserdem stellt ein anderer Nachbar ab und an seine Stiefel auf seinen Schuhabstreifer vor allem wenn samstags geputzt wird stehen ein paar mehr Schuhe rum . Nun wird von unserem Mitbewohner, einen Stock tiefer seit drei Jahren das Flurfenster stundenlang geöffnet gehalten, weil er sich jetzt plötzlich durch angebliche Geruchsbelästigung gestört fühlt und kühlt somit den gesamten Flur aus insbesondere kühlen die darüberliegenden Wohnungen aus. Die Begründung: Der Hausgang ist kein Abstellraum und die Gegenstände ganz im besonderen die Schuhe auf dem Schuhabstreifer müssen verschwinden. Gibt es hierfür eine Lösung ? An der obersten Wohnung muss keiner vorbei - ausser der Wohnungsinhaber selbst. Zählt da nicht auch sowas wie das Gewohnheitsrecht ?
8 Antworten
es ist eigentlich unwichtig was irgend ein mieter "meint" wichtig ist was der vermieter dazu sagt. sprecht mit dem vermieter oder der hausverwaltung und legt euer problem dar, ich denke da lässt sich ne lösung finden.
wir sind alles eigentümer unserer wohnungen - und wenn der flurnachbar nach seinem spaziergang oder sonst wann, seine stiefel auf den schuhabstreifer stellt, flippt der andere flurnachbar aus (wahrscheinlich gefallen ihm die schuhe nicht) das ist alles eigentlich sehr albern.
lustig, alle fragen "wie sieht denn das aus"... wie sieht es denn aus? wie zeug das im flur steht, je nach dem ob der flur groß oder klein ist und die sachen hässlich oder schön sind kann man sagen das es überhaupt irgendwie ausschaut, aber wie sieht denn das aus? und das problem des nachbarns ist nicht das aussehen sondern der geruch, das aber auch indirekt, tatsächlich möchte er sein revier verteidigen und da er nicht so lange wie die anderen drin wohnt, möchte er sich als gleichberechtigter partner in der wohngemeinschaft hervorheben. ich habe auch die schuhe vor der wohnung in einem schuhschrank im flur, da kommt es einfach nur darauf an, dass es nicht wie hingeworfen ausschaut. seine gewalt ist nur ein stummer schrei nach liebe, seine fenstertaktik sehnt sich nur nach zärtlichkeit.
dieser jenige wohnt nicht erst kurz im Haus, sondern es stört ihn erst seit Kurzem. 10 Jahre hat es ihn nicht gestört. Aber trotzdem danke für die Analyse
Wenn ich zur Miete wohnen würde, würde ich men "Revier" auch ganz entschieden gegen Gerümpel verteidigen. Ich habe noch keine nett aussehende Bierkiste oder Gummistiefel gesehen. Kleiner Hobbypsychologe, hm? ;-)
Auch wenn es ein Gewohnheitsrecht geben sollte: Wie sieht das denn aus, wenn Du im Flur (Gemeinschaftseigentum) Deine Habseligkeiten aufbewahrst. Das würde ich als Vermieter schon nicht erlauben. Das Gesamtbild ist doch damit total versaut. Räum Dein Zeug rein, oder dulde halt, daß jemand den Schuhmief aus dem Fenster läßt.
Flure sind auch Fluchtwege und müssen im Fall einer Gefahr frei sein. Damit z.B. die Feuerwehr auf das Dach kann.
Tür öffnen gegen die Geruchsbelästigung ist Quatsch, weil da auch unerwünschte Personen in das Haus eindringen können.
Wenn Gegenstände unidentifizierbar im Hausfur rumstehen. Ab in die Mülltonne damit. (Ist nicht ganz fein!)
Kann sich der Mieter ja immer wieder da herausholen.
Wenn alles nichts hilft, dann kann der Vermieter Gegenstände kostenpflichtig in einer Spedition unterbringen lassen.
Er tut keine Tür öffnen sondern das Fenster!
Der Aspekt mit der erhöhten Brandlast und Fluchtweg ist allerdings richtig.
Wichtig, ist aufjedenfall der Vermieter,denn was er sagt zählt.und wem stört ein schränkchen im obersten Stock? Oder ebend das was du schreibst zb.Stiefel, das sollte den Mieter unter dir doch nicht stören !Vieleicht könntet ihr mal zusammen ein Kaffee trinken? Rede mit ihm, oder mit dem Vermieter!Lg