GEZ nicht umgemeldet - nun dicke Rechnung! Hilfe!

11 Antworten

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Die Meldegesetze der Länder haben verschiedene Fristen, in denen ein Umzug beim Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Üblich ist dabei die Meldepflicht zur Ummeldung innerhalb einer Woche − im Einzelnen fordern die Ländergesetze eine unverzügliche Ummeldung in Rheinland-Pfalz, die Ummeldung innerhalb einer Woche in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, oder die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen. Seit 1. Januar 2007 ist die Pflicht zur Abmeldung beim alten Einwohneramt entfallen, dies wird durch elektronischen Abgleich durch das Einwohneramt der Anmeldung durchgeführt − die Abmeldung ist nur noch bei einem dauernden Aufenthalt außerhalb Deutschlands notwendig

Somit: 1. Verstoß gegen das Meldegesetz 2 Pech, denn ohne die Anmeldung kann man nicht beweisen, dass man woanders gewohnt hat und muss die Gebühren bezahlen. Es wird nich doppelt kassiert, sondern pro Meldeadresse 1x☺

Ich bedanke mich sehr für die zahlreichen Antworten! - mal wieder ein Beweis dafür, dass dieses Forum funktioniert. Fakt ist, dass wir der Meldepflicht nicht nachgekommen sind und Fakt ist ebenfalls, dass wir nun zahlen müssen. Anmerken würde ich nur noch gerne Folgendes: Es ist immer wieder schade zu sehen, dass man als sowieso schon kontroverse "Gebührenzentrale" sich nie auf den Menschen einlässt geschweige denn einen Vergleich eingeht. Es ist durchaus möglich, dass (Zahl)verhalten von Kunden zu beobachten und festzuhalten, um so in solchen Fällen abwegen zu können, ob man den Kunden entgegenkommt oder nicht. Dieses Verhalten beinhaltet natürlich einen bürokratischen Mehraufwand und einen verminderten Umsatz und ich sage auch nicht das sich dadurch mehr Menschen freiwillig dazu bereit erklären wohlwollend zu zahlen. Doch es würde dem Image des "Unternehmens" gut tun und ich finde, dass das unsere GEZ dringend nötig hat. Zudem denke ich das man das als zahlender Kunde erwarten darf! Danke nochmals für eure zahlreichen und informativen Antworten!

Meldebestätigung beim Einwohneramt holen und diese bei der GEZ einreichen. Es ist eine Haushaltsabgabe, hat also kein Haushalt bestanden, ist die Forderung hinfällig. So zumindest die Logik. Ob es schon Rechtsprechung für solche Fälle gibt, weiß ich nicht, allserdings würde ich das so machen.

Mephisto2342  13.11.2014, 11:38
Es ist eine Haushaltsabgabe, hat also kein Haushalt bestanden, ist die Forderung hinfällig.

Öhm, nein, eben nicht...

So zumindest die Logik.

Recht hat nicht mit Logik zu tun...

fungolfer  13.11.2014, 11:46
@Mephisto2342

Das ist mir klar :D

Trotzdem danke für den §7, ob der sich aber vor Gericht tatsächlich behaupten kann, wird spannend sein zu beobachten.

Mephisto2342  13.11.2014, 11:48
@fungolfer

Da ein Staatsvertrag Gesetzescharakter hat, und Gerichte Gesetze nur auslegen dürfen, aber nicht ändern, steht das eigentlich außer Frage...

Es sei denn, der Staatsvertrag ist grundgesetzwidrig, was ich aber nicht erkennen kann. Im Gegenteil ist das völlig normal, man mietet ja auch keine Wohnung, und nach einem halben Jahr fällt einem ein, dass man vergessen hat, die alte zu kündigen, braucht dann aber keine Miete mehr zu zahlen. Für die Kündigung ist jeder selbst verantwortlich, genau wie für die rechtzeitige Meldung auch...

Kommt drauf an wo sie vorher angemeldet war....

Wenn sie die Zeit wo sie bei Mama war bei dir angemeldet war, kann sie schreiben, dass du bereits die Abgabe für den ganzen Haushalt gemach hast.

Wenn sie bei Mama angemeldet war, kann sie sagen, dass Mama für den ganzen Haushalt gezahlt hat.

Wo ist das Problem?

Mephisto2342  13.11.2014, 11:43

Das Problem ist, dass die Beitragspflicht erst endet, wenn der Beitragszahler SELBST den Umzug der Rundfunkanstalt anzeigt, aber eben nicht rückwirkend...

Nutza59 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 11:44

Genauso sehe ich das auch -es gibt kein Problem. Jedoch, wie bei meiner Anfrage geschrieben, sagt die GEZ, dass Sie dann doppelt kassiert.

Mephisto2342  13.11.2014, 11:45
@Nutza59

Ja, denn genau so steht es auch im entsprechenden Staatsvertrag...

Morgu  13.11.2014, 12:30
@Nutza59

Und mit welcher Begründung, wenn die Kosten für beide Haushalte bereits gedeckt wurden?

Mephisto2342  13.11.2014, 12:57
@Morgu

Mit der Begründung, dass es so im Staatsvertrag vereinbart ist...

Morgu  13.11.2014, 13:12
@Mephisto2342

Ja aber sie war ja nie Beitragsschuldner, weder in dem einen noch in dem anderen Haushalt. Wie erklärst du dir das mit dem Staatsvertrag?

Mephisto2342  13.11.2014, 13:14
@Morgu

Ähm, wieso war sie bis April kein Beitragsschuldner in der eigenen Wohnung???

Morgu  13.11.2014, 13:27
@Mephisto2342

Arg, hab das übersehen, dachte sie wohnte die ganze Zeit bei ihrer Mutter. Dann hast du natürlich Recht. Wenn sie in der Wohnung angemeldet ist, dann muss sie auch zahlen.

Sie muss einfach beweisen das sie jetzt bei Ihren Eltern wohnt. Die Beitragsnummer von den Eltern einfach angeben. Sonst gehe mal zur Verbraucherzentrale. Da gibt es offene Sprechstunden.