Kann ein Vermieter erfahren wer hat sich in der Wohnung angemeldet?
Kann ein Vermieter erfahren, dass jemand sich in der Wohnung angemeldet bzw abgemeldet? Kriegt er automatisch eine Benachrichtigung oder nur auf Anfrage? Z.b. ein neuer wg-partner.
9 Antworten
Der Vermieter hat das Recht bei der Stadt Auskunft zu verlangen, wer in seinen Wohnungen gemeldet ist. Diese Auskunft bekommt er aber nur auf Anfrage.
Ansonsten ist zum Anmelden bei der Stadt inzwischen eine Wohnungsgeberbestätigung nötig. Die wird von Vermieter ausgestellt.
Bei Untervermietung ist aber nicht der Eigentümer des Hauses Vermieter, sondern der Mieter. Dementsprechend muss der Mieter für seinen Untermieter die Bestätigung ausfüllen. Das ist die große Schwachstelle der Regelung.
Natürlich ist zu erwähnen, dass der Vermieter über eine Untervermietung eigentlich informiert und/oder sogar um Erlaubnis gefragt werden muss.
der VM weiss wer in der Wohnung wohnt - er stellt eine Wohnungsgeberbescheinigung aus - wenn er der Untervermietung zugestimmt hat, so ist der Mieter gleichzeitig Vermieter - der Besitzer bekommt von der Aktion nichts mehr mit - es liegt auch nicht in seinem Ermessen wer da einzieht.
Das Anmelde-Formular muss der Vermieter unterschreiben.
Zudem ist der Hauptmieter verpflichtet den Vermieter zu informieren, wenn sich z.B. ein Partner anmelden möchte.
Der Vermieter kann nicht verbieten, dass sich ein Partner mit in der Wohnung anmeldet. Doch die Nebenkosten werden neu berechnet. Und das ist ja auch nur fair gegenüber den anderen Mietern.
Auf die Idee, sich selbst als Vermieter zu nennen, sind schon andere gekommen. Ein Hauptmieter kann zwar grundsätzlich auch Vermieter sein, z.B. wenn er ein Zimmer übrig hat und dies vermieten möchte. Allerdings braucht er hierfür ebenfalls die Zustimmung des Vermieters. Und im Gegensatz zum Partner, kann der Vermieter eine Fremdvermietung glaube ich auch ablehnen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Das Anmelde-Formular muss der Vermieter unterschreiben.
Der Wohnungsgeber. Das ist nicht immer der Eigentümer oder Vermieter.
Eine Benachrichtigung bekommt er nicht.
Aber er kann beim EMA Auskunft verlangen wer dort gemeldet ist.
In machen Orten sind EMA und der Müllentsorger "vernetzt", weil Müllgebühren pro amtlich gemeldeten Personen erhoben werden.
Spätestens bei Müllrechnung bekommt der VM dann mit wie viele Personen gemeldet sind.
EMA > Umweltamt > Entsorger
1. Du bist verpflichtet das dem Vermieter mitzuteilen bzw. wird in deinem Mietvertrag die ungefragte Untermiete sicherlich verboten sein.
2. Ohne Bestätigung des Vermieters kann man sich beim Einwohnermeldeamt nicht anmelden.