Was genau ist das Hausgeld?

Immobilienseiten Auszug - (kaufen, Wohnung, Nebenkosten)

5 Antworten

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Das Hausgeld deckt die laufenden Betriebskosten einer Wohnung ab. Das gliedert sich auf in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Eine Sonderstellung nimmt die Instandhaltungsrücklage ein. Diese Rücklage ist niemals umlagefähig und verbleibt im Eigentum des Wohnungseigentümers. Wichtig bei einem Verkauf der Wohnung. Falls du eine Wohnung in einer WEG kaufst (Wohnungseigentümergemeinschaft und selber drin wohnst ist es egal, die Kosten umlagefähig sind oder nicht, du mußt sie auf jeden Fall bezahlen. Vermietest du die Wohnung dann gehen die umlagefähigen kosten an den Mieter, die nicht umlagefähigen bleiben bei dir. Nicht umlagefähig sind: Kontoführungsgebühren, evtl. Notarkosten, evtl. Rechtsanwalthonorare, Hausverwaltung, machmal das übliche "Sonstige" und natürlich die Instandhaltungsrücklage. Alles andere ist umlagefähig: Versicherungen, Grundsteuer, allg. Beleuchtung, Hausmeister, Wasser, Müllgebühren, Feuerlöscher. Das wäre so das wichtigste. Ich habe hier die Heizung nicht aufgeführt. Die Heizkosten sind natürlich dann umlagefähig, wenn das gesamte Gebäude über eine Zentralheizung verfügt. Es gibt aber auch Gebäude mit dezentralen Heizsystemen, kommt aber nicht allzu oft vor. Dann ist die Heizung und Warmwasserbereitung auf die jeweilige Wohnung beschränkt. Der Vorteil ist, dass es in diesem Fall niemals zu Streitigkeiten wegen der Kostenverteilung kommt, weil in diesem Fall die anfallenden Kosten direkt mit dem Energielieferanten abgerechnet werden.

Für das Wohngeld wird im Normalfall eine monatliche Abschlagszahlung vereinbart und am Ende des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung, i.d.R. durch die Hausverwaltung. In einer jährlich einzuberufenden Eigentümer-Versammlung wird dann der Wirtschaftsplan für das laufende Jahr beraten und beschlossen. Daraus ergeben sich dann die monatlich zu zahlenden Abschlagsbeträge.

Ich hoffe, dass damit die "restlichen Klarheiten beseitigt sind". Viel Spaß und vor allem Erfolg bei der Wohnungssuche - und nicht über den Tisch ziehen lassen.

SweetyJay89 
Beitragsersteller
 06.06.2012, 17:06

Wow, danke für die ausführliche Antwort. Scheinst dich echt auszukennen. Super!

gerd47  07.06.2012, 11:09
@SweetyJay89

Nun ja, ich war 16 Jahre lang Vorsitzender eines WEG-Verwaltungsbeirats. Danke für das Sternchen.

Hausgeld wird im Wirtschaftsplan deklariert und orientiert sich teilweise aus den Kosten des Vorjahres und geplanten Kosten fürs laufende Jahr. Es umfaßt alle Kosten, die vorkommen können - Heizung, Wasser, Versicherung, Reparaturen, Verwalterhonorar, Instandhaltungsrücklage und auch Rechtsanwaltkosten - wen schwebende - meist Zahlungsklagen laufen.

jedes Jahr steht dieser Punkt auf der Tagesordnung und wird - in der regel - so ist es bei uns - rückwirkend zum 1. Januar beschlossen. Die bis dahin gezahlten Hausgelder werden natürlich saldiert. Das Hausgeld ist monatlich zu zahlen.

Hausgeld sind Neben-/Betriebskosten, die bei Vermietung umlagefähig sind, + die nicht umlagefähigen Kosten des Eigentümers. Als da wären, Verwaltungskosten, Kontoführungskosten, Reparaturkosten und Rücklagen.

Hier die Liste der möglichen (umlagefähigen) Neben-/Betriebskosten

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Nebenkosten als Wohnungsbesitzer, du hast dir die Frage schon beantwortet. Hausmeister, Treppenreinigung etc.

SweetyJay89 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 17:46

Also nur die allgemeinen? Nicht die eigenen Kosten wie Wasser und Heizung?