Wer ist zuständig? Vermieter oder Mieter?

4 Antworten

Briefkasten

Der Vermieter muss jedem Mieter einen eigenen Briefkasten zur Verfügung stellen (LG Mannheim, WM 76, 231; AG Mainz, WM 96, 701; AG Potsdam, WM 96, 760). Gibt es keine Briefkästen im Haus, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, diesen Missstand zu beheben. Der Briefkasten muss geeignet sein, Post im DIN-A4-Format aufzunehmen (LG Berlin, MM 90, 261). Der Vermieter muss im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses ausnahmsweise keine Briefkästen anbringen, wenn jede Wohnung bereits über einen eigenen Briefkasten oder einen Türeinwurf verfügt (AG Flensburg, WM 96, 2159). Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, darf der Mieter einen eigenen Briefkasten vor seiner Wohnungstür installieren, muss sich aber mit dem Vermieter über den Anbringungsort einigen.

BlueUrban2012 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 09:29

Vielen Dank für die aussagekräftige Antwort, damit wäre das dann ja klar...

johnnymcmuff  23.03.2012, 20:32
@BlueUrban2012

So machen Sie das am Besten mit dem Schreiben:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels.1-2 Wochen halte ich für angemessen.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden

und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.


Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

den Vermieter muss der Briefkasten stellen und montieren lassen. Setzen sie dem Vermieter schriftlich mit nachweist eine Frist von 14 Tagen. Teilen Sie ihm weiterhin in dem Schriftstück mit, dass sie nach Ablauf der Frist einer Ersatzvornahme durchführen werden. Beauftragen Sie dann einen Schlüsseldienst mit der Montage des Briefkastens. Die Kosten dafür ziehen sie dann von der Miete ab.

Übrigens wird ein fehlender Briefkasten mit 3 % Mietminderung von Gerichten anerkannt.

BlueUrban2012 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 17:18

Danke für die Informationen, das bestätigt auch meine Vermutung...hilfreiche Antwort !

Der Vermieter.

BlueUrban2012 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 17:18

Danke für die Antwort...

Ein Briefkasten zur Aufnahme postalisvher Sendungen am Wohnort des Mieters ist Angelegenheit des Vernieters/Eigentümers der vermieteten Wohnung, die Beschriftung Sache des Mieters. Erledigt der Vermieter hier trotz Aufforderung des Mieters nicht, so kann der Mieter hier selbst anbringen und dieKosten hierfür zur lfd. Miete aufrechnen (von der Miete urückbehalten).