Wann darf man zuschlagen
Wenn einer einen anmacht, ab wann darf man zuschlagen ? Also was muss er vorher gemacht haben ? Reicht es wenn er ganz nah kommt und man sich bedroht fühlt oder muss er erst einen schubsen, oder muss man gar warten, bis man selbst einen schlag abkriegt ? Ich meine das jetzt so, ab wann man zuschlagen darf, und es Rechtlich keine konsequenzen gibt, also sozusagen notwehr...
26 Antworten
Naja als Notwehr gilt wenn dein Leben bzw. deine Gesundheit unmittelbar in Gefar ist. Also denke ich mal wenn er dich schlagen will, wenn er agressiv auf die zu kommt mit erhobener Faust z.B.
"(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).
- Eine Absichtsprovokation begeht, wer zielstrebig einen Angriff herausfordert, um den Gegner unter dem Deckmantel der äußerlich gegebenen Notwehrlage an seinen Rechtsgütern zu verletzen. In einem solchen Fall ist dem Täter Notwehr - jedenfalls grundsätzlich - versagt, weil er rechtsmißbräuchlich handelt, indem er Verteidigungswillen vortäuscht, in Wirklichkeit aber angreifen will.http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=O&categoryorder=Title&ID=7514&referrer=421 ...passt hier besser ;)
Genau richtig, DH!
Hi, nur in Notwehr! Ansonsten muß man sich verdünnisieren. Definition der Notwehr lt. §32 STGB. Näheres, Geichtsurteile dazu siehe Link. Gruß Osmond http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html Zitat: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ist das ernst gemeint? Du darfst nur in Notwehr handeln, also zuschlagen, nur wenn deine oder eines anderen körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist. Welche Situation angebracht ist, kann man so pauschal nicht beantworten. Ausserdem würde ich auch stark überlegen, ob eine Flucht nicht besser sein kann. Wenn dich jemand böse anguckt oder einen Spruch loslässt, reicht auf jeden Fall nicht aus. Wenn die Person z.b. ein Messer in der Hand hat und deine Freundin angreifen will, dann kannst du natürlich eher handeln.
Man sollte überhaupt nicht zuschlagen. Man kann vielen Situationen auch aus dem Weg gehen.
meinst du nicht, dafür ist es etwas zu spät, wenn man bereits eine sitzen hat?
So sieht das aus.