Darf man zu schlagen , wenn man Bedroht wird?
Also wie sieht das Rechtlich aus , wenn mich jemand bedroht mit , ich bringe dich um usw ?
Darf man dann zuschlagen ?
10 Antworten
Wenn es erforderlich ist schon, wirf einen Blick in § 32 StGB. Auch bei Beleidigungen und Bedrohungen ist die "schimpfliche Flucht" grundsätzlich nicht zumutbar, alles weitere zur Systematik der Rechtfertigungsgründe und ihrer Grenzen findest Du bei Google !
daerf ich ihn dann auch niederschiessen, wenn ich zb im erollstuhl sitze?
Die Frage ist doch, ob du nicht noch ne Waffe brauchst obwohl er im Rollstuhl sitzt :)
@Rechtsaussen, nutz Google oder einen Kommentar, dann wird Dir geholfen !
@allesknower schlag einen nieder, der dich beleidigt und schau mal, wie der richter das findet....
Noch einmal zum Mitschreiben, alles eine Frage der sog. "Erforderlichkeit" ! Hier mal ein Link ! http://jurathek.de/showdocument.php?session=1711656474&ID=7516&referrer=421
Bei Notwehr ist immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gegeben. Die Abwehr muss im Verhältnis zur Bedrohung stehen. Wenn mich jemand verbal angreift, habe ich nicht das Recht mich körperlich zu wehren. Nur bei der Gefahr eines körperlichen Angriffs kann ich den Angriff abwehren.
§ 32 StGB. Auch bei Beleidigungen und Bedrohungen ist die "schimpfliche Flucht" grundsätzlich nicht zumutbar.
NEIN, solange er dich nicht gewaltsam angeht, ist es keine Notwehr - du kannst es zur Anzeige bringen!
Ohne die Art der Bedrohung zu kennen ist hier keine Antwort möglich. Denn man auf viele Arten von Bedrohungen vielfälltig reagieren.
Danke dir ;)