Darf man zu schlagen , wenn man Bedroht wird?

10 Antworten

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Wenn es erforderlich ist schon, wirf einen Blick in § 32 StGB. Auch bei Beleidigungen und Bedrohungen ist die "schimpfliche Flucht" grundsätzlich nicht zumutbar, alles weitere zur Systematik der Rechtfertigungsgründe und ihrer Grenzen findest Du bei Google !

Powerbass 
Beitragsersteller
 30.10.2010, 11:13

Danke dir ;)

Rechtsaussen  30.10.2010, 11:14
@Powerbass

daerf ich ihn dann auch niederschiessen, wenn ich zb im erollstuhl sitze?

Sweetninafragt  30.10.2010, 11:16
@Rechtsaussen

Die Frage ist doch, ob du nicht noch ne Waffe brauchst obwohl er im Rollstuhl sitzt :)

AllesKnower  30.10.2010, 11:19
@Sweetninafragt

@Rechtsaussen, nutz Google oder einen Kommentar, dann wird Dir geholfen !

Rechtsaussen  30.10.2010, 11:36
@AllesKnower

@allesknower schlag einen nieder, der dich beleidigt und schau mal, wie der richter das findet....

Bei Notwehr ist immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gegeben. Die Abwehr muss im Verhältnis zur Bedrohung stehen. Wenn mich jemand verbal angreift, habe ich nicht das Recht mich körperlich zu wehren. Nur bei der Gefahr eines körperlichen Angriffs kann ich den Angriff abwehren.

§ 32 StGB. Auch bei Beleidigungen und Bedrohungen ist die "schimpfliche Flucht" grundsätzlich nicht zumutbar.

NEIN, solange er dich nicht gewaltsam angeht, ist es keine Notwehr - du kannst es zur Anzeige bringen!

Ohne die Art der Bedrohung zu kennen ist hier keine Antwort möglich. Denn man auf viele Arten von Bedrohungen vielfälltig reagieren.