Darf ich bei Beleidigung zuschlagen?
Also im stGB steht das man bei Beleidigung auch notwehr anwenden darf also schlagen darf. Gibt es da noch besondere Fälle? Darf ich auch schlagen wenn mich jemand nur aus Spaß beleidigt?
11 Antworten
wenn es offensichtlich aus spaß ist dann gibt es ja keinen grund zuzuschlagen. Oder würdest du eiskalt einem freund eine langen wenn er einen witz auf deine kosten macht? :D
Wo steht, dass man bei Beleidigung schlagen darf? Jedenfalls nicht im StGB.
Das steht da sicher nicht. Kein Gesetz ist so formuliert. Nenne bitte mal § und Absatz.
§ 32 StGB - Gesetzestext: 2. Gegenwärtigkeit des Angriffes
Und da steht das, was du oben geschrieben hast? Komisch, seh ich gar nicht.
Ich hab ne pdf Datei runtergeladen wo alles ausführlich beschrieben stand und da steht das also nicht direkt im stgb
Ein Zurückschlagen bei einer Beleidigung kann man wohl allenfalls nach §32 als Affekthandlung betrachten:
"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
Und Verwirrung wird einem allenfalls innerhalb kürzester Zeit zugestanden. Daher dieses Zitat. Verwirrung fällt bei dir aber schon flach, weil du dieses Zurückschlagen ja offenbar schon im Voraus einkalkulierst und planst, und nur auf eine möglichst straffreie Gelegenheit wartest.
"im stGB steht das man bei Beleidigung auch notwehr anwenden darf also schlagen darf."
Zeig uns das doch mal bitte.
Sehr kurz ist hingegen die Zeit, um sich gegen Beleidigungen zu wehren (z.B. durch eine Ohrfeige). Nur während der Angreifer die Beleidigung gerade ausspricht darf man sich wehren. Handelt man erst eine Sekunde später ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig
So steht es da!
So steht es sicherlich nicht im Gesetz. Oder ?
§ 32 StGB - Gesetzestext: 2. Gegenwärtigkeit des Angriffes
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wo steht was von Beleidigung und Zurückschlagen?
Man sollte in der Regel gar nicht schlagen
Bei Beleidigung kann man zurückbeleidigen, das wiegt sich vor Gericht dann auf.
Sehr kurz ist hingegen die Zeit, um sich gegen Beleidigungen zu wehren (z.B. durch eine Ohrfeige). Nur während der Angreifer die Beleidigung gerade ausspricht darf man sich wehren. Handelt man erst eine Sekunde später ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig
Das steht da!