Darf ich bei Beleidigung zuschlagen?

11 Antworten

wenn es offensichtlich aus spaß ist dann gibt es ja keinen grund zuzuschlagen. Oder würdest du eiskalt einem freund eine langen wenn er einen witz auf deine kosten macht? :D

Wo steht, dass man bei Beleidigung schlagen darf? Jedenfalls nicht im StGB.

KaitoHateki 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 21:50

Sehr kurz ist hingegen die Zeit, um sich gegen Beleidigungen zu wehren (z.B. durch eine Ohrfeige). Nur während der Angreifer die Beleidigung gerade ausspricht darf man sich wehren. Handelt man erst eine Sekunde später ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig

Das steht da!

TreudoofeTomate  15.06.2015, 21:51
@KaitoHateki

Das steht da sicher nicht. Kein Gesetz ist so formuliert. Nenne bitte mal § und Absatz.

KaitoHateki 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 21:54
@TreudoofeTomate

§ 32 StGB - Gesetzestext: 2. Gegenwärtigkeit des Angriffes

TreudoofeTomate  15.06.2015, 21:57
@KaitoHateki

Und da steht das, was du oben geschrieben hast? Komisch, seh ich gar nicht.

KaitoHateki 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 22:06
@TreudoofeTomate

Ich hab ne pdf Datei runtergeladen wo alles ausführlich beschrieben stand und da steht das also nicht direkt im stgb 

PeterSchu  15.06.2015, 22:55
@KaitoHateki

Ein Zurückschlagen bei einer Beleidigung kann man wohl allenfalls nach §32 als Affekthandlung betrachten:

"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

Und Verwirrung wird einem allenfalls innerhalb kürzester Zeit zugestanden. Daher dieses Zitat. Verwirrung fällt bei dir aber schon flach, weil du dieses Zurückschlagen ja offenbar schon im Voraus einkalkulierst und planst, und nur auf eine möglichst straffreie Gelegenheit wartest.

"im stGB steht das man bei Beleidigung auch notwehr anwenden darf also schlagen darf."

Zeig uns das doch mal bitte.

KaitoHateki 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 21:49

Sehr kurz ist hingegen die Zeit, um sich gegen Beleidigungen zu wehren (z.B. durch eine Ohrfeige). Nur während der Angreifer die Beleidigung gerade ausspricht darf man sich wehren. Handelt man erst eine Sekunde später ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig

KaitoHateki 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 21:49
@KaitoHateki

So steht es da!

PeterSchu  15.06.2015, 21:50
@KaitoHateki

So steht es sicherlich nicht im Gesetz. Oder ?

KaitoHateki 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 21:56
@PeterSchu

§ 32 StGB - Gesetzestext: 2. Gegenwärtigkeit des Angriffes

PeterSchu  15.06.2015, 21:58
@KaitoHateki

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Wo steht was von Beleidigung und Zurückschlagen?

Man sollte in der Regel gar nicht schlagen

Bei Beleidigung kann man zurückbeleidigen, das wiegt sich vor Gericht dann auf.