Ab wann darf ich mich wehren und zuschlagen?
Zum beispiel jemand würde mich verfolgen mich beschimpfen und herumschubsen oder festhalten dürfte ich ihn dann schlagen ?
6 Antworten
Zuschlagen = Körperverletzung. Ausnahme wäre bei Notwehr. Und Notwehr ist es nicht, zuzuschlagen, wenn Du geschubst, festgehalten oder beleidigt wurdest.
Auch bei "Notwehr" kommt es immer auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an. es soll ja nicht dazu führen, dass man sich gegenseitig mit immer schwereren "Geschützen" übertrumpft.
Dürfen... können... wollen.. Auch wenn Du Dich bedroht fühlst und Dich verteidigst, mußt Du aufpassen, nicht übers Ziel hinauszuschießen, sonst hast Du am Ende noch eine Anzeige am Hals.
Wenn mich jemand beschimpft, beschimpfe ich ihn auch. Bei den Rest dasselbe
Dann muss man damit leben oder es einfach ignorieren. Googel mal einfach Notwehr Gesetz...dann müsstest du deine Antwort finden
Wenn du deine eigene körperliche Unversehrtheit in Gefahr siehst. Also quasi, wenn du angegriffen wirst. Nur dann fällt es unter Notwehr.
Und was wenn man Angst hat?