darf ich zustechen, wenn ich mich bedroht fühle?
Wenn z.b. jemand auf mich zu kommt und mich anmacht und ich mich bedroht fühle, darf ich dann mit einem Messer zu stechen?
16 Antworten
Nein, nur weil du dich bedroht fühlst darfst du noch lange nicht mit dem Messer zu stechen. Erst wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder erfolgt liegt eine Notwehrsituation vor. Letztendlich wird beim Einsatz eines Messer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dann entscheidet die Staatsanwaltschaft oder ein Richter in wie weit der Einsatz des Messer gerechtfertigt war.
Nein, darfst Du nicht.
Lies §227 BGB:
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__227.html
Eine Drohung ist kein Angriff!
So wie Du die Frage gestellt hast auf keinen Fall. Es kommt auf die Verhältniskeit der Mittel an . Ist dein Gegenüber selber bewaffnet oder Dir absolut körperlich überlegen und will dich ausrauben oder Dir anderweitig einen. Schaden zufügen sieht es schon anders aus . Das Beste Mittel ist die Flucht .Das hat nichts mit Feigheit zutun . Ein vermiedener Kampf ist ein gewonner Kampf .
Gruß Frank
nein weil dann du der schudluge bist. wenn er dich körperlich verletzt dann darfst du weil es notwehr ist aber wenn er dich nur anmacht oder verarscht darfst du nicht
Nein, die Bedrohung alleine reicht nicht aus.
Zudem darfst du zwar ein Messer mit dir rumtragen, dafür gibt es ja durchaus auch gute Gründe, aber nur mit entsprechend kurzer Klingenlänge, die eine tödliche Verletzung ausschließt.
Lediglich bei einem Angriff darf aus Notwehr heraus auch dieses, aus guten Gründen mitgeführte, Messer verwendet werden.
Wenn jedesmal Waffen im Spiel wären, wenn eine Person eine andere verbal bedroht, wäre die Menschheit schon ausgerottet.