Wann darf man herrenloses Fahrrad entfernen?
Bei uns vor dem Haus sind Parkplätze und zwar immer einer zwischen zwei kleinen Bäumen. Die Bäume stehen recht eng zusammen.
Nun hat irgend jemand kurz nach Weihnachten ein Fahrrad an einen der Bäume gekettet. Das steht längst zur Straße und blockiert so den Parkplatz, weil da einfach kein Auto mehr hin passt. Würde man es quer drehen, sodass man einparken kann, würde es auf die Straße hinaus ragen.
Wie erwähnt, steht das Fahrrad da nun seit Weihnachten und derjenige holt es augenscheinlich auch nicht mehr ab.
Dürfte ich es nach der langen Standzeit mittlerweile einfach mit einem Bolzenschneider "befreien" und entsorgen?
4 Antworten
Ja, Du darfst ein herrenloses Rad an Dich nehmen. Ein Rad, dem man ansieht, dass der Besitzer seinen Anspruch aufgegeben hat. Da wird es schwierig! Was ist herrenlos? Angeschlossen ist es schon ein Problem, da hat jemand seinen Willen auf sein Eigentum durch das Anschießen dokumentiert. Meist sind aufgegebene Räder, Räder an den schon viele Teile fehlen. Es ist eine Gradwanderung.
Würde es so machen wie es "JackBl" vorschlägt!
Nein, das darfst du nicht. Du kannst aber die zuständige Behörde informieren.
Nein, aber du kannst das Ordnungsamt darüber informieren.
Ich würde in dem Fall auch erst mal Polizei oder Ordnungsamt informieren.