Auto unberechtigt abgeschleppt. Was tun?
Hallo,
Gestern um 08.45 uhr habe ich bei einem privaten Grunstück mit max. 4 Std. Parkerlaubnis mit Parkschein geparkt. Um 09.35 uhr bin ich dann weggefahren. Um 12.45 uhr bin ich wieder gekommen und hab vermutlich am gleichen Platz wieder geparkt, vielleicht auch 2 plätze rechts oder links , ist eigentlich egal. Um 15.25 Uhr komme ich, um ins Auto zu steigen und sehe es ist weg. Also das Auto war 2 stunden und 50 minuten am Parkplatz wurde aber 14.30 uhr abgeschleppt, mit der Begründung: das Auto wurde 09.30 uhr erfasst . Das soll bedeuten, dass mein Auto vom 09.30 uhr bis 14.30 uhr aufm Parkplatz war, obwohl ich vom 09.35 bis 12.45 uhr von da weggefahren bin und das Auto war vom 09.36 uhr bis 12.40 in andere Straße
8 Antworten
Bei uns würde ich mit meinen Belegen und Beweisen um Ordnungsamt gehen und mit denen mal reden. Manchmal hilft Reden.
Hallo candygirl82,
wenn sich die Angelegenheit so wie von Dir geschildert zugetragen hat, war sowohl das Abschleppen ungerechtfertigt wie auch der zu erwartende Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt:
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Tatbestandsnummer: 113282
Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *) mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde.
Ordnungswidrigkeit. gem.: § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat, Tab.: 713009
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Dementsprechend würde ich nach Erhalt:
- des Bußgeldbescheides
- der Rechnung für das Abschleppen
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Wiederspruch gegen die Rechnung für das Abschleppen einlegen.
Begründen würde ich dieses wie folgt:
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Der Tatvorwurf wird bestritten:
Ich habe an der im Tatvorwurf angegeben Stelle
- Vorschriftsmäßig mit Parkschein von 08:45 - 09:30 geparkt und
- von 09:30 - 12:45 Uhr habe ich den Parkplatz verlassen und
- dann habe ich zulässigerweise wieder an FAST der gleichen Stelle von 12:45 - zum Abschleppen um 14:30 Uhr erneut geparkt und mir vorschriftsmäßig erneut einen Parkschein gezogen.
Da bekannter Weise Parkverstoße mit einem Foto dokumentiert werden, können Sie anhand Ihrer eigenen Fotos feststellen, das das Fahrzeug in der Zwischenzeit unterwegs war, denn es ist ausgeschlossen, dass das Fahrzeug von mir exakt und auf dem Zentimeter genau an der gleichen Stelle abgestellt wurde. Zudem haben die Räder/Felgen nie die Gleiche Position beim Abstellen, nachdem sie sich während der zwischenzeitlichen Fahrt gedreht haben.
Dementsprechend lege ich hiermit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Wiederspruch gegen die Rechnung für das Abschleppen ein.
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So würde ich jetzt an Deiner Stelle vorgehen.
Schöne Grüße
TheGrow
Vielen Dank. Ich habe gerade es abgeholt und nächste Woche gehe ich zum Anwalt mit Beweise von Augenzeugen, die bestätigen, dass sie meinem auto um 11.00 in andere Straße gesehen haben.
du hast dir keinen neuen Parkschein geholt; der Alte lag noch sichtbar?
Damit kommen noch die Abschleppkosten in Höhe von ca. 150 € plus OWI auf dich zu.
mit Parkschein geparkt
Der 2. Parkschein mit neuer Ankunftszeit müsste doch im Auto gelegen haben, als es abgeschleppt wurde?
Also wenn du beide Parkscheine noch vorliegen hast, so sollte es ja kein Problem sein, bei der zuständigen Behörde einmal vorzusprechen. Das macht es eventuell einfacher, als das ganze schriftlich abzuwickeln.