Auto unberechtigt abgeschleppt. Was tun?

8 Antworten

Bei uns würde ich mit meinen Belegen und Beweisen um Ordnungsamt gehen und mit denen mal reden. Manchmal hilft Reden.

Hallo candygirl82,

wenn sich die Angelegenheit so wie von Dir geschildert zugetragen hat, war sowohl das Abschleppen ungerechtfertigt wie auch der zu erwartende Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt:

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Tatbestandsnummer: 113282

Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *) mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde.

Ordnungswidrigkeit. gem.: § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat, Tab.: 713009

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Dementsprechend würde ich nach Erhalt:

  • des Bußgeldbescheides
  • der Rechnung für das Abschleppen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Wiederspruch gegen die Rechnung für das Abschleppen einlegen.

Begründen würde ich dieses wie folgt:

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Der Tatvorwurf wird bestritten:

Ich habe an der im Tatvorwurf angegeben Stelle

  • Vorschriftsmäßig mit Parkschein von 08:45 - 09:30 geparkt und
  • von 09:30 - 12:45 Uhr habe ich den Parkplatz verlassen und
  • dann habe ich zulässigerweise wieder an FAST der gleichen Stelle von 12:45 - zum Abschleppen um 14:30 Uhr erneut geparkt und mir vorschriftsmäßig erneut einen Parkschein gezogen.

Da  bekannter Weise  Parkverstoße mit einem Foto dokumentiert werden, können Sie anhand Ihrer eigenen Fotos feststellen, das das Fahrzeug in der Zwischenzeit unterwegs war, denn es ist ausgeschlossen, dass das Fahrzeug von mir exakt und auf dem Zentimeter genau an der gleichen Stelle abgestellt wurde. Zudem haben die Räder/Felgen nie die Gleiche Position beim Abstellen, nachdem sie sich während der zwischenzeitlichen Fahrt gedreht haben.

Dementsprechend lege ich hiermit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Wiederspruch gegen die Rechnung für das Abschleppen ein.

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So würde ich jetzt an Deiner Stelle vorgehen.

Schöne Grüße
TheGrow

candygirl82 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 23:33

Vielen Dank. Ich habe gerade es abgeholt und nächste Woche gehe ich zum Anwalt mit Beweise von Augenzeugen, die bestätigen, dass sie meinem auto um 11.00 in andere Straße gesehen haben. 

du hast dir keinen neuen Parkschein geholt; der Alte lag noch sichtbar?

Damit kommen noch die Abschleppkosten in Höhe von ca. 150 € plus OWI auf dich zu.

mit Parkschein geparkt

Der 2. Parkschein mit neuer Ankunftszeit müsste doch im Auto gelegen haben, als es abgeschleppt wurde?

Also wenn du beide Parkscheine noch vorliegen hast, so sollte es ja kein Problem sein, bei der zuständigen Behörde einmal vorzusprechen. Das macht es eventuell einfacher, als das ganze schriftlich abzuwickeln.