Öffentlich zugänglicher Parkplatz geschlossen
Erst einmal möchte ich hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich KEIN HALBWISSEN gebrauchen kann. Danke.
Ich hatte also die Situation, dass im im Restaurant essen gegangen bin. Der Friseur nebenan hatte alle seine Parkplätze frei, diese waren auch öffentlich zugänglich, d.h. keine Schranke oder so. Nach 2 Stunden ist der Parkplatz durch eine Kette auf einmal abgeriegelt. Man kann den Parkplatz also nichtmehr verlassen. Der Friseur hat zwar wiederwillig aufgemacht, jedoch meinte er wäre er jetzt gegangen dann wäre der Parkplatz bis morgen geschlossen gewesen. Desweiteren hängt da ja ein Schild es wäre nur für Kunden (das hab ich natürlich übersehen..)
Wer ist hier im Recht? Auf der Fahrschule lernt man ja, alles was öffentlich zugänglich ist, ist als Parkplatz zu gebrauchen u.a. auch die Garage vom Nachbarn, wenn diese nicht verschlossen ist. (Auch wenn es sein Grundstück ist!!)
Was hätte man machen können, wenn der Friseur sich, obwohl anwesend, geweigert hätte wieder aufzuschließen?
Ich freue mich auf Antworten, bitte wenns geht mit entsprechenden § oder Urteilen aus der Vergangenheit.
7 Antworten
Bei dem Frisör würde ich mir nicht die Haare schneiden lassen.
Na gut, dann im Ernst:
Falschparker Werden private Parkplätze von Fremden versperrt, helfen sich Mieter oder Eigentümer oft selbst. Sie blockieren die Falschparker: Die Autos werden zugeparkt, mit Parkkrallen festgehalten oder in Hinterhöfen mit Toren, Schranken oder Klapp-Pfählen eingeschlossen. Dadurch machen sich Parkplatzeigentümer oder -mieter strafbar: Das Blockieren ist eine Nötigung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB. Auch das Selbsthilferecht (§ 859 Abs. 3 BGB) greift nicht. Der Falschparker kann sein Auto nicht wegfahren und die Störung dadurch beseitigen. Schlimmer noch: Der Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes sorgt durch die Absperrung selbst dafür, dass er sein mit dem fremden Auto zugestelltes Grundstück nicht voll nutzen kann.
Quelle: http://www.autobild.de/artikel/parken-auf-privatgelaende-42011.html
Danke! Dafür gibts nen dicken Stern !
Danke
... der Artikel ist von 2003 und die Lage hat sich u.a. durch Urteile (Urteil vom 5. Juni 2009, Az: V ZR 144/08; AG Magdeburg, Az: 151 C 2968/07; LG Magdeburg, Az: 1 S 70/08) inzwischen geändert.
Ich frage am Freitag meinen Anwalt, der hat von Verkehrsrecht viel Ahnung :)
gute Idee - dann schreib doch hier bitte mal seine Antwort dazu rein. Damit wir auch was davon haben.
Mach ich!
Nein es hat sich nicht verändert. Aber Gerichte entscheiden eben unterschiedlich weil die Hintergründe oft unterschiedlich sind. Wenn man eine anderes KFZ in Selbstjustiz blockiert wird man aller Voraussicht nach weiterhin bestraft werden.
Also ich bin kein Jurist. Da aber die Supermärkte mittlerweile alle einen eigenen Abschleppdienst haben, die Autos von Nichtkunden abschleppen, und dieses auch gesetzlich abgesichert ist, wird der Friseur im Recht sein. Egal, ob öffentlich zugänglich oder nicht. Er hat ja seinen Parkplatz mit dem Schild nur für Kunden gekennzeichnet.
Wenn du das wirklich in der Fahrschule gelernt hast, hast du etwas Falsches gelernt.
Der Parkplatz des Friseurs ist in diesem Fall sein Privatgrund. Er hat ihn sogar mit einem Schild gekennzeichnet (das du übersehen hast). Du könntest dir sogar eine Klage wegen Besitzstörung einhandeln und/oder eine Abschleppung.
Wenn sich der Friseur geweigert hätte, dir dein Eigentum herauszugeben, hättest du die Polizei holen können.
§§ führe ich keine an, um mir keine Abmahnung wegen Winkelschreiberei einzuhandeln. Du kannst sie selber googeln.
Ist es Privatgrund, den der Friseur für seine Kunden erschlossen hat, hat er durch entsprechendes Löhnen auch die Beschilderung erreicht.
Ist es öffentliches Straßenland, welches er ebenfalls durch Geldmittel, in die Funktion eines Kundenparkplatzes gebracht hat, dann stehen auch dort Schilder, die er keineswegs selbst angebracht hat.
"Auf der Fahrschule lernt man ja,... " Richtig ! Ich erinnere im Zusammenhang mit Fahrschule auch, daß es Verkehrszeichen, Zusatzzeichen usw. gibt, die nicht dort angebracht sind, da im LAger kein Platz mehr war.
Wenn Du Dich beschweren willst, dann wende Dich an das Ordnungsamt Deiner Region.
MfG.
Beschweren will ich mich nicht, mich interessier nur wer im Recht ist und was passieren würde wenn er nicht wieder aufgeschlossen hätte.
Ich verschließe mein Carport nie und solltest Du abends drinstehen, wenn ich nach Hause komme, dann kannst Du Dich bei Deiner Fahrschule ausweinen gehen, weil Du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen hast. Und das ist kein Halbwissen. Du kannst auch nicht in meinem Garten sitzen, bloß weil ich ihn nicht mit einem Zaun zubretter. Und Schilder einfach übersehen ist auch kein Argument für einen Verkehrsteilnehmer. Kannst Du mal beim nächsten Knöllchen ausprobieren. Kette vorlassen wäre allerdings Nötigung.
Ich erklär dir mal Hausfriedensbruch:
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder inabgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du mir sagst, dass ich nicht in deiner Einfahrt parken darf, dann darf ich nicht. Aber wenn ich da meinen Wagen abstelle und das Tor nicht geschlossen ist stellt das noch keinen Tatbestand dar.
Von Einfahrt habe ich nichts gesagt, sondern von Carport, aber wenn Du in meiner Einfahrt parkst und ich dadurch mit meinem für Dich sichtbar dahinterstehenden Auto nicht rauskomme, Du mich also in meinem befriedeten Besitztum einsperrst, ist das Nötigung (wenn Du mich persönlich, also körperlich einsperrst, wäre das übrigens Freiheitsberaubung). Hast Du Jura nach zwei Semestern abgebrochen?
Von zuparken habe ich garnicht gesprochen, aber das hat dein Kleinhirn wohl von alleine reininterpretiert.
Übrigens würde ich meinen Wagen lieben gerne in deine Einfahrt/Carport reinstellen. Mal schauen ob du die Eier hast mich zu verklagen, hahaha.
Das mit dem befriedeten Besitztum hast Du also immer noch nicht kapiert. Und wenn Du in meiner Einfahrt parkst, komme ich von meinem Grundstück nicht runter. Das ist doch ganz logisch oder?
Aber davon habe ich gar nicht gesprochen, sondern von einem Carport, um Dir zu zeigen, wie widersinnig Deine Unterscheidung zwischen abgeschlossener und nicht abgeschlossener Garage ist. Ich muss übrigens auch mein Haus nicht abschließen und Du darfst trotzdem nicht in meinem Sessel hocken. Jenseits von Straße und Bürgersteig ist nie Dein Parkplatz, außer bei öffentlichen Parkplätzen. Endlich gerafft?
Nein. Mal sehen was mein Anwalt sagt.
Bin nicht ganz sicher, ob DU verstanden hast, was befriedetes Besitztum bedeutet.
Nach wie vielen Semestern hast DU Dein Jurastudium denn abgebrochen?
Wie kann man denn mit seinem Auto jemanden körperlich einsperren?
Mein Auto steht auf meinem Grundstück, in meinem Carport. ABR09 parkt in der Ausfahrt. Dann komm ich mit meinem Auto nicht raus, bzw. von meinem Grundstück nicht runter. Körperlich war weder gemeint noch geschrieben. Zur Befriedung oder Einfriedung eines Privatgrunstückes gibt es verschiedene und nicht immer gleichlautende Urteile. In neuerer Zeit überwigen aber Urteile, die eine nachvollziehbare Abgrenzung für ausreichend erachten. Es muss also keine massive bauliche Abgrenzung (Mauer, Zaun) sein. Eine deutlich andere Pflasterung, ein Beet, eine Rasenkante reicht aus. Wichtig ist die Erkennbarkeit.
Körperlich war weder gemeint noch geschrieben?
"(wenn Du mich persönlich, also körperlich einsperrst, wäre das übrigens Freiheitsberaubung)"
Einfahrt = Nötigung, das steht da. Zur Unterscheidung steht dann da körperlich einsperren wäre Freiheitsberaubung. Das ist zur Unterscheidung von der Nötigung in Klammern dahinter gesetzt. Leider kann ich mich wohl nicht so ausdrücken, dass es jeder versteht.
Ich kann Dir sagen, warum: Du grenzt einen Tatbestand zum anderen ab, obwohl bisher niemand in diesem Zusammenhang Freiheitsberaubung überhaupt erwähnt hat.
Klar, wenn man einfach mal ein bisschen schlaumeiern will, kommen schonmal Missverständnisse auf ;-)
Haha, DH! Auch wenns eigtl. nicht weiterhilft :p