Wann darf der Vermieter die buchung (Ferienwohnung) stornieren?
Ich habe für mich und meine Freunde 2 Ferienwohnungen in der gleichen Straße gebucht. Nun annulliert ein Vermieter den Mietvertrag mit der Begründung, dass man nicht zwei FeWo' auf einen Namen gleichzeitig buchen darf. Ich bat ihn schriftlich in einem Brief den Vertrag auf den Namen meines Freundes umzuschreiben. Daraufhin meinte er, es geht nicht, weil er die Person nicht kennt und den Mietvertrag mit mir geschlossen hat und nicht mit meinem Freund. Jetzt haben wir nur eine FeWo für 2 Personen, Tickets sind auch bereits gebucht, andere FeWos sind bereits ausgebucht. Anzahlung von 20% habe ich auch bereits geleistet. Darf er dem Mietvertrag bei diesen Umständen annullieren?
3 Antworten
Das macht keinen Sinn...wenn ihr jetzt ein 4 Personen Haushalt seid, bucht ihr doch auch zwei FeWos auf denselben Namen...wenn die "Freunde" nun Verwandte wären, die denselben Namen haben, wären es auch 2 FeWos.
Also da würde ich nochmal nachhaken. Das ist so unsinnig, ich weiß grad nicht ob ich lachen oder weinen soll.
So einem Honk würde ich keinen Cent bezahlen. Vollständige Buchung stornieren wegen NIchterfüllung und komplettes Geld zurückverlangen, woanders Urlaub machen.
Mietverträge für Ferienwohnungen fallen nicht unter das Mietrecht. Entscheidend sind die AGB. Eine Buchungsbestätigung erfolgte wohl nach Anzahlung von 20% des Buchungspreises. Dieser Vertrag kann vermutlich nicht auf diese Weise vom Vermieter gekündigt werden. Der Kündigungsgrund wäre nicht rechtswirksam. Der Kündigung wäre zu widersprechen und der Vermieter muss auf mögliche Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht werden, die durch ev. Gerichtsverfahren sich erhöhen.