kann der Vermieter von Personen auf qm einfach ändern?
Wir haben einen Mietvertrag von 1984
Der Vermieter hat die Nebenkosten von Personen auf qm umgestellt.
Kann er das ohne Ankündigung?
Wir haben eine Pauschale im Mietvertrag
Seid 34 Jahren haben wir immer nachgezahlt.
Da uns das jetzt aufgefallen ist, können wir wieder auf unsere Pauschale zurück greifen?
5 Antworten
Du hast doch diese Frage kürzlich schon mal gestellt und ich habe sie dort auch beantwortet.
Ohne deine Zustimmung darf nicht der Schlüssel geändert werden. Besonders dann nicht, wenn für dich daraus Nachteile erwachsen.
Nun ist lt. Mietvertrag eine Pauschale vereinbart. Da gäbe es keine Abrechnung und demzufolge weder Nachzahlung noch Guthaben.
Die Pauschale darf angepasst werden, mehr aber auch nicht.
Steht explizit im Mietvertrag Vorauszahlung oder Pauschale?
... er kann, so auch die Gerichte hier bei uns, für zukünftige Abrechnungen einen Verteilerschlüssel ändern.
Hier geht es aber um etwas anderes; hier soll von einer Pauschale auf eine Verteilung geändert werden und das kann er einseitig nicht.
Ein MIeter darf natürlich eine Abrechnung zur Kenntnisnahme bekommen und verboten ist es nicht, wenn er dem lieben Vermieter etwas zuschustert.
Die Frage solltest Du beim Mieterbund stellen. Der Vermieter hat sich an Regeln zu halten. Die checkst Du bitte beim Mieterbund!
Wenn der Vermieter bei den Nebenkosten eine Pauschale erhebt darf er nicht nachfordern,es gibt ja auch nichts zurück wenn ihr zu viel bezahlt habt,somit hätte er da nur die Pauschale anheben können,eine Nachforderung war nicht rechtens.
https://ratgeber.immowelt.de/a/betriebskostenpauschale-als-alternative-zur-vorauszahlung.html
Ihr könnt die Nachforderungen der letzten 4 Jahre zurückforden.
Das btr der Abrechnung nach m2
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-quadratmeter/
Der Vermieter hat das Recht zur Änderung:
https://www.nebenkostenabrechnung.com/aenderung-verteilerschluessel-nebenkosten/
Natürlich war es Deine Frage:
kann der Vermieter von Personen auf qm einfach ändern?Hier noch eine Seite:
https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/15-betriebskostabrechnung-umlageschluessel.html
das war nicht meine Frage