Darf der Vermieter trotz gültigen Mietvertrag und Zahlung die Wohnung weiter vermieten?
Habe meinen Mietvertrag zum 01.12 gekündigt ,wurde aber vom Vermieter mitgeteilt das diese aber erst zum 31.12 wirksam wird wegen Kündigungsfrist etc. und ich daher auch noch Miete zahlen muß.Auf drängen des Vermieters wegen Wohnungsbesichtigung falls Nachmieter etc. habe ich die Wohnung bereits im November übergeben .Ob bereits ein Nachmieter gefunden wurde, hieß es* nein wurde nicht *und somit habe ich noch einmal am 1.12 Miete bezahlt . Heute aber mußte ich feststellen das meine Wohnung bereits wieder vermietet ist . Darf das sein obwohl mein Mietvertrag bis 31 gilt und ich auch bereits die miete bezahlt habe ? Sollte ich nicht vorher informiert werden und mein bereits bezahltes Geld zurück bekommen ?
4 Antworten
Das darf er natürlich nicht.
Ab dem Zeitpunkt der Neuvermietung während deiner KF hast du Anspruch auf Erstattung deiner gezahlten Miete. Du solltest also den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben unter Bezugnahme auf § 812 BGB zur Herausgabe der Miete auffordern.
Darf der Vermieter trotz gültigen Mietvertrag und Zahlung die Wohnung weiter vermieten?
Wer sagt denn, dass er sie ab 01.12. vermietet hat? So etwas passiert, wenn man vor Beendigung seines MV die Schlüssel abgibt :-O
Entweder hat er MV zum 01.01. geschlossen und nur vorzeitig den NM die Schlüssel ausgehändigt. Auf die Frage, ob sie schon mal Sachen unterstellen oder den Briefkasten für Nachsendeauftrag benutzen können geantwortet: "Das klären sie mit den Mietern, ich hab die seit Wochen nicht gesehen, die Wohnung scheint aufgegeben, denn die Schlüssel zur Wohnung haben sie alle abgegeben."
In dem Fall müsst ihr mit den Nachmietern Erstattung der bezahlten Dezembermiete aushandeln oder eben die Wohnung mit eigenem Schloss bis Monatsende vor unbefugter Gratis-Nutzung sichern.
Oder sie haben tatsächlich einen MV ab 01.12., den man sich vorzeigen liesse. In dem Fall fordert man den VM per Einwurfeinschrtiebn auf, "innerhalb von 5 Tagen ab dokumentiertem Zugang des Schreibens die durch Nachvermietung ab 01.12. nicht beanspruchbare Derzembermiete auf das Konto IBAN DE XXX zu erstatten. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung erheben".
G imager761
Die Wohnung kann schon wieder vermietet werden - allerdings kann der Vermieter von dir keine Miete mehr verlangen. Wie hast du denn erfahren, dass neue Mieter in der Wohnung sind?
Bei wem hast du nachgefragt - bei den Mietern selbst?
Dann mach folgendes: Schreibe an deinen Vermieter, teile ihm mit, dass du davon Kenntnis hast, dass die Wohnung ab dem 01.12. an Herrn/ Frau XXXX neu vermietet wurde. Dann schreibst du ihm, dass du aufgrund der Kündigungsfrist noch die Miete bis 31.12. bezahlt hast. Schreibe dann deine Kontonummer hin und fordere ihn auf, die zuviel gezahlte Miete in Höhe von xx,xx € bis zum xx.xx.xxxx zurück überweisen soll. Teile ihm mit, wenn die Rückzahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, wirst du einen Titel erwirken. Damit ist gemeint, dass du bei Gericht einen Mahnbescheid (kann man online machen) erwirken wirst. Wenn die Zahlung dann nocht erfolgt, dann kannst du die Zahlung so durchsetzen.
viel Erfolg. Und: Das Schreiben an den Ex-Vermieter solltest du durch ein Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
da ich in der nähe war bin ich mal hin zur wohnung und mußte feststellen anderer name an der klingel und auf nachfrage hieß es dann,wohnen seit 1.12 drin