Muss der Vermieter ein Untertischgerät stellen?
Wir sind Anfang des Monats umgezogen und bei der Küchenmontage fiel mir auf das ein Untertischgerät benötigt wird. Bei der Besichtigung damals stand die Küche vom Vormieter noch und es wurde nichts von einem solchen Gerät erwähnt, geschweige denn gesagt das man selber eins kaufen muss. Im Bad erfolgt die warmwasseraufbereitung wiederum perSurchlauferhitzer. MfG daonlyone
6 Antworten
Im Bad erfolgt die warmwasseraufbereitung wiederum perSurchlauferhitzer
Dieser könnte auch für die Küche zuständig sein, so dass ein Untertischgerät entfällt. Beim Vermieter mal anfragen. Ein einfacher Untertisch-Boiler wird die Temperatur nicht bringen.
kommt drauf an wie weit das Bad weg ist .... das Warmwasser müsste schließlich irgendwie zugeleitet werden
Es kommt hier zunächst darauf an, was im Mietvertrag steht. Vielleicht ist der Punkt ja dort erwähnt.
Ist der Punkt im Mietvertrag nicht geregelt, wird es schwierig. Normalerweise müsste der Durchlauferhitzer vom Vermieter gestellt werden, da im Prinzip die Warmwasserbereitung zur Küche dazughört. Allerdings war euch das Problem bei Vertragsabschluss bekannt, da ihr die Wohnung ja besichtigt habt.
Der Vermieter muss grundsätzlch nur eine Warmwaserzapfstelle anbieten (übleicherweise im Bad)
wenn vorher kein Untertischgerät da war, muss er kein neues einbauen ... wenn es bei Anmietung da war, aber defekt, muss er ersetzen ...
Warmwasser kan man auch per Schüssel im Bad holen und Durchlaufershitzer sind sowieso viel sparsamer ...
;-)
man könnte auch den Herd nutzen ... (hab ich mal gehört)
aber sit nunmal so, wenn es kein Untertischgerät gab, muss der Vermieter auch keins installieren . das heißt selbst ist der Mieter .....
Nein - es sei denn er hat sich mietvertraglich dazu verpflichtet.
Nein, ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung muss er das nicht...
Du bist aber ein Witzbold! Es ginge da sicher auch, wenn das Warmwasser vom Nachbarn geholt würde?