Kann ich die von mir abgelöste Küche einfach mitnehmen?

6 Antworten

Wenn Du die Küche abgelöst hat, ging sie in Deinen Besitz, und kannst somit darüber selbst entscheiden.

Wenn sie tatsächlich in die neue Wohnung passen sollte, was sehr zu bezweifeln ist, kannst Du sie mitnehmen, insofern sie sich ausbauen lässt.

Wenn Du sie aber ausbaust, kann es sein, dass Du dann die Wände dahinter renovieren musst, dass kann der Vermieter verlangen

sumi79  17.04.2017, 16:05

Wenn sich eine Sache im Besitz einer anderen Person übergeht, so ist der neue Besitzer nicht zwangsläufig der Eigentümer. Sie haben Ihre Antwort sicher nur falsch formuliert. ;-)

Wenn du die Küche abgelöst (also bezahlt) hast, dann bist du der Eigentümer und du kannst damit tun und lassen, was du willst: Demontieren, mititnehmen, verkaufen, zum Sperrmüll geben...wie es dir beliebt!

Natürlich kannst du sie auch deinem Vermieter anbieten, mit überzeugenden Argumenten (keine Neuanschaffung, keinerlei Einbauarbeiten) zu einer "entsprechenden" Ablösesumme 😉

Möglichkeiten gibt es viele.....wie alt ist die Küche mit Geräten denn? Rechne Deine Ausbaukosten und die Transport und Wiederaufbaukosten in der neuen Wohnung. Besser wird sie durch diese vielen Maßnahmen mit Sicherheit nicht!

Mono1110 
Beitragsersteller
 17.04.2017, 17:45

Küche ist maßgefertigt und nicht älter als 4 Jahre, wurde aber kaum genutzt, Elektrogeräte wie Backofen, Kochplatte, Dunstabzugshaube und Spülmaschine erst 2 Jahre alt und noch weniger genutzt, durch viele Helfer seitens meiner Familie und seitens meines Freundes ist Demontage, Transport und Montage kein Problem :)

Du hast die Küche vom Vormieter abgekauft. Folglich ist sie dein Eigentum und Du kannst sie bei Auszug mitnehmen.

Der Vermieter hat damit rein gar nichts zu tun. Nur so viel das er bei Mietende verlangen kann das Du die Wohnung vollständig geräumt und in vertragliche vereinbartem Zustand  zurück geben mußt.

Selbstverständlich findest du im BGB nichts, zu einer Küche gibt es dazu auch keine explizite Regelung. Es gibt lediglich die gesetzliche Regelung zu Eigentum und da du die Küche abgelöst (gekauft) hast, kannst du damit tun und lassen was du willst.

AchIchBins  18.04.2017, 23:50

Und übrigens, du kannst nicht fristlos kündigen, das Recht steht dir da wohl nicht zu.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ginge das. Das einzige was möglich wäre, wäre in beiderseitigem Einverständnis ein sogenannter Mietaufhebungsvertrag. Kündigst du fristlos ist das für den Vermieter in keinster Weise bindend und der Mietvertrag läuft einfach weiter. Du kannst allerhöchstens mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen. Solltest du fristlos kündigen, wäre das nur dann "gültig", wenn der Vermieter diese Kündigung schriftlich akzeptiert und annimmt.