Wann benötige ich gemäß dem Wortlaut in meinem Arbeitsvertrag eine AU?

7 Antworten

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In Deinem Arbeitsvertrag stehen die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Das bedeutet, dass der AG nach drei Tagen eine AUB haben möchte. Wenn Du z.B. am Montag arbeitsunfähig wirst, muss die AUB spätestens am Donnerstag beim AG eingegangen sein (der Tag des Beginns der Erkrankung bleibt unberücksichtigt). Wirst Du an einem Mittwoch krank und kannst am Montag wieder arbeiten brauchst Du, vorausgesetzt Samstag und Sonntag sind keine Arbeitstage, keine AUB.

Hexle2  20.02.2015, 12:59

Wenn Du immer noch unsicher bist, frag doch einfach mal im Personalbüro oder beim Betriebsrat (falls vorhanden) nach. Dann bist Du umfassend informiert und beruhigt.

Hexle2  03.07.2015, 08:31
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Wenn ich jetzt aber nur einen Tag krank bin, benötige ich gemäß dieser Aussage direkt eine AU oder erst wenn ich drei Tage oder länger krank bin?

Diese Regelung in Deinem Arbeitsvertrag entspricht der Bestimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 (besonders Satz 2), auch wenn es im Vertrag etwas anders formuliert ist.

Deine Vermutung ist also richtig (wie auch in der Antwort von Hexle2 gesagt), dass Du noch keine AU vorlegen musst, wenn Du nur 1 Tag, 2 oder 3 Tage erkrankt bist; Hexle hat es mit den Beispielen veranschaulicht.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muß spätestens am dritten Tag da sein, darum geht es.

Wenn du erst ab dem dritten Tag eine Bescheinigung benötigen würdest hätte man das als sogenannte " Karenztage " extra aufgeführt, da dies aber offensichtlich nicht der Fall ist brauchst du selbstverständlich auch schon wenn du nur einen Tag krank bist eine AU.

Familiengerd  20.02.2015, 17:30

@ sejler:

brauchst du selbstverständlich auch schon wenn du nur einen Tag krank bist eine AU

Das ist falsch - siehe auch die richtige Antwort von Hexle2!

Segelflosse 
Beitragsersteller
 20.02.2015, 12:45

Bei meinem Partner im Vertrag steht z. B. explizit drin, dass die AU direkt am ersten Tag vorliegen muss. Wortlaut: Im Krankheitsfalle hat der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen [...]. Die Bescheinigung ist unverzüglich am die Personalabteilung zu übersenden und muss spätestens am 3. Werktag nach Beginn der Erkrankung eingehen.

Würde es bei mir dann nicht auch so "klar" drin stehen müssen?

Du liegst richtig. Ab dem dritten Tag ist eine Arbeitsunlustbescheinigung vorzulegen. Im Zweifelsfall darf der Arbeitgeber aber auch ab dem ersten Tag die Bescheinigung verlangen.

Du brauchst ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, diese muß spätestens am 3. Tag beim Arbeitgeber vorliegen

Familiengerd  20.02.2015, 17:28

Das ist in diesem Fall falsch - siehe auch die richtige Antwort von Hexle2!