Ausbildung -> Fahrzeit = Arbeitszeit bei Standortwechsel?
Hi Leute, ich mache aktuell eine Ausbildung zum Chemikanten. Nachdem ich den Vertrag bereits unterschrieben hatte, wurde dann festgelegt (was vorher keiner wusste), dass man während der Ausbildung auch zeitweise in anderen chemischen Werken für seine Ausbildung ist.
Ab diesem Montag treffen sich alle Azubis von unserem Standort an unserem Standort und fahren mit einem Leihwagen der Firma (erst sollten wir mit Privat PKWs fahren) zum anderen Standort. Dies wird jetzt für mehrere Wochen so sein, aber wohl nur im 1 Jahr.
Meine Frage ist nun:
Zählt die Zeit der Fahrt von Standort A (wo ich den Ausbildungsvertrag habe) zu Standort B (mit dem ich bisher nix zu tun hatte) als Arbeitszeit? Wenn ja, wie muss ich diese angeben (normalerweise wird die Arbeitszeit mit dem Werksausweis erfasst).
Statt wie bisher 10 Min Arbeitsweg habe ich dann 10 Min zum Standort A und dann nochmal sicherlich (je nach Verkehr) nochmal 60 Min zusätzlich.
Die reine Arbeitszeit (vertraglich festgelegt) findet dann am jeweiligen Standort statt, von Morgens um 7 bis zum normalen Feierabend, jedoch hat man diese zusätzlichen Fahrzeiten die viel ausmachen.
Danke schon mal.
2 Antworten
Der Arbeitgeber (AG) besitzt Weisungsbefugnisse!
Wenn der AG festlegt, ein Teil deiner Ausbildung findet in anderen Werken statt, so ist dies seine Anweisung, die du zu befolgen hast.
Da sich die Arbeitszeiten im Stammwerk wie im Außenwerk nicht unterscheiden, wirst du wohl den längeren Fahrtweg antreten und dich entsprechend früher auf den Weg machen müssen.
Die Fahrtzeit ist zwar Wegezeit, aber gilt hier noch nicht als Arbeitszeit.
In anderen Berufen wie mobile Pflegefachkraft oder -hilfskraft trifft man sich ebenfalls ab 0600 Uhr und fährt dann mit den Dienstautos des AG zu den einzelnen Patienten! Man muss sich dann aber auch zunächst am Stützpunkt einfinden!
So wie du das schreibst findet die reguläre Arbeitszeit an dem anderen Standort statt.
Die Anreise ist dann unbezahlte Zeit. Da ist es schon ein Entgegenkommen von eurem Arbeitgeber das ihr einen Firmenwagen bekommt.