Trinkgeld nach Kündigung?
Ich arbeite seit mehreren Monaten in der Gastronomie, habe nun aber eine Kündigung erhalten. Jedoch steht mein Trinkgeld aus, steht es mir zu ?
Erläuterung:
wenn wir eine Börse haben geben wir zur Abrechnung einen gewissen Prozentsatz unseres Trinkgeldes ab, welches aus dem Umsatz unserer Börse berechnet wird. Bsp. wenn ich 100€ Trinkgeld habe und in meiner Börse 1700€ Umsatz muss ich 3,5% abgeben das wären 59,50€.
dieses Geld wird zusammen geschmissen.
wenn wir jedoch nicht Kellnern und an der Theke stehen bekommen wir so genannte Thekenstunden entweder für sehr gute Leistungen ganze also bei 8 Stunden Arbeitszeit 8 Theken Stunden oder bei normaler Leistung halbe Thekenstunden. Diese werden mit auf den täglichen Stundenzettel notiert. Am 01. und am 16. jeden Monats gibt es eine Übersicht auf der alle Mitarbeiter stehen, die jeweiligen Thekenstunden und der Betrag, welcher raus kommt. Diesen müssen wir dann unterschreiben und bekommen unser letztes Trinkgeld.
Ich hatte am 01. und 02. Mai frei ( am 01. wurde das Trinkgeld aufgeteilt ) und war danach krank worauf später meiner Kündigung folge, somit liegt mein letztes Trinkgeld noch im Tresor auf Arbeit. Heute wollte meine Chefin dieses Jedoch nicht aushändigen. Steht ihr das zu oder muss dir sie mir das Trinkgeld welches ich verdient habe auszahlen ?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
5 Antworten
Zunächst mal finde ich deine Aussage zu den Thekenstunden sehr interessant. Wer will / soll beurteilen ob sehr gute Leistungen oder nur normale Leistungen vollbracht werden.
Ob du am Tag der Trinkgeldaufteilung dar warst oder nicht, spielt keine Rolle. Die Chefin muss es dir auszahlen denn du hast die Leistung ja vollbracht. Niemand ist verpflichtet am 01. oder 16. eines Monats deshalb anwesend zu sein.
Stell dir vor, du hast Urlaub und bist in Ägypten. Willst du zum Tag der Auszahlung den Urlaub abbrechen und zurück fliegen ???? Das Getue der Chefin ist reine Willkür.
Da alle anderen Mitarbeiter auch ihr Trinkgeld erhalten haben, steht dir dieses Recht auch zu. Rein rechtlich kann man das Geld einfordern und die Chefin wegen Unterschlagung belangen.
Die Kündigung hat auf dein Verlangen keinen Einfluss.
danach krank worauf später meiner Kündigung folge,
Wegen Krankheit darf nicht gekündigt werden. Bist du fristlos gekündigt worden ?
Wenn ja, ist das nicht gesetzeskonform. Wenn dem so ist musst du auf eine ordentliche Kündigung mit der gesetzmäßigem Frist bestehen. Demzufolge steht dir eine Lohnfortzahlung zu, selbst wenn du von der Arbeit freigestellt worden bist.
Ich fange mal vorne an :
das sie mir ein mündliches, lebenslanges Hausverbot ausspricht, zählt das dann konkret als Freistellung ?
Das kann ich so nicht beurteilen, kommt auf deinen AV an. Eine Freistellung bedeutet das du den Betrieb nicht mehr zu betreten hast aber trotzdem vollen Lohnanspruch hast.
Das Hausverbot tritt normaler Weise erst in Kraft nachdem du im Betrieb ausgeschieden bist, also wenn dein Arbeitsvertrag beendet wurde.
und ich habe meinen Mund aufgemacht meine Meinung gesagt
Gott sei Dank das wir in einer Demokratie leben. Eine Meinungsäußerung ist nicht verboten, egal ob diese positiv oder negativ zu bewerten ist.
lebenslanges Hausverbot ausspricht,
sollte dir unter den gegebenen Umständen egal sein, wenn nicht sogar am A.... vorbeigehen.
Besten Gruß vom Kollegen. Wenn du noch Fragen hast und meinst ich kann dir helfen....gern.
Ich habe eine Mail an unsere Zentrale geschickt und siehe da, ich darf am 12.06 mein Trinkgeld abholen 👌🏻😊 und Danke von ganzen Herzen 🥰
Sorry wenn ich nachfrage, aber es interessiert mich. Hast du eine Mail gesendet aufgrund meiner Antwort sowie Passagen zitiert und hat diese zum Erfolg geführt ? Für eine Nachricht egal wie auch immer wäre ich dankbar.
es kommt darauf an welche Regelung getroffen wurde mit der alle einverstanden sind.
Im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geschrieben. Das wurde mir alles damals mündlich erzählt als ich das erste mal eine Börse bekommen habe. Jedoch gibt es diese benannte Tabelle in der das Trinkgeld fest gehalten wird, also wer, wie viel bekommt.
wenn dein Name da auch steht, dann steht dir das Geld auch zu, wann wird es denn sonst ausgezahlt- zu Weihnachten?
Im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geschrieben.
Klar weil das Trinkgeld DIR zusteht und dem Chef nichts angeht. Du bist rechtlich nicht verpflichtet davon auch nur einen Cent an deinen Chef abzugeben.
Wie erwähnt normalerweise am 01. des Monats, aber da hatte ich frei. Meine Chefin begründete ihre Entscheidung mit dem Satz :“ da du ja zuhause warst mussten andere für dich arbeiten „ aber das zahlt doch die Kette und nicht ich mit meinem verdienten Trinkgeld ?‘
die kündigung hat absolut keinen einfluss auf die vergütung, die dir nach vertrag oder betrieblicher übung bis zum ende der beschäftigung zusteht.
sollte es deinem chef einfallen, das nach seinem gutdünken kürzen zu wollen, sollstest du nicht zögern, deinen anspruch mit nachdruck geltend zu machen, drohe ggf. mit einer klage.
Trinkgelder sind explizit nicht Teil der Vergütung. Sie gelten rechtlich als persönliches Geschenk des Kunden an den Bedienenden. Das darf der Chef nichtmal einsammeln.
wenn es aber z.b. so geregelt ist, dass jemand anders kassiert, als derjenige, der bedient oder die bestellung aufnimmt und es - so wie geschildert - fair auf alle mitarbeiter im service verteilt wird, dann ist es nicht mehr das "persönliche geschenk des gastes" und fällt unter das arbeitsrecht.
Nein, Nein und nochmals Nein
Trinkgelder gehören arbeitsrechtlich nicht zum Arbeitsentgelt, weil sie als persönliche Zuwendung aus einer bestimmten Motivationslage freiwillig von Dritten erbracht werden.
(BAG Urteil vom 28.06.1995 – 7 AZR 1001/94 – NZA 1996, 252)
Was ist das für ein System? Trinkgeld gehört zu 100% dem der es vom Gast bekommt. Ob er das mit den Kollegen teilt, ist seine Sache. Beim Trinkgeld hat der Chef die Finger weg zu lassen.
https://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/1754-kellner-duerfen-trinkgeld-behalten
Das Trinkgeld steht dir zu es war ein persönliches Geschenk des Gastes an Dich. Der Chef ist nichtmal berechtigt irgendwas davon einzuziehen.
Ich danke dir auf jedenfall schon einmal :)
nein. Ich wurde nicht fristlos gekündigt, sondern mit einer 6 Wöchigen Frist.
Da du dich ziemlich auszukennen scheinst habe ich gleich zusammen- hängen eine zweite Frage.
Beim Gespräch, meinte meine Chefin dann auch, das sie mir ein mündliches, lebenslanges Hausverbot ausspricht, zählt das dann konkret als Freistellung ?
Schliesslich kann ich ja schlecht arbeiten, wenn ich den Laden nicht mehr betreten darf ?
Zur Aufklärung bevor ihr denkt „ wie kommt sowas zustande ?“
im Laden herrscht schreckliches Klima und ich habe meinen Mund aufgemacht meine Meinung gesagt und erwähnt, das ich in den nächsten Wochen sowieso im Betrieb kündigen werde. - scheint meiner Chefin nicht so gepasst zu haben, die Frau hat sie meiner Meinung nach eh nicht mehr alle 😉