Wann Anzeige wegen Falschaussage/Verleumdung?
Hallo,
wenn man einer Straftat bezichtigt wird , zu welchem Zeitpunkt wäre es günstig eine Gegenzeige wegen Falschaussage/ Verleumdung/ Rufschädigung anzustreben ?
Vielleicht gibt es ja Experten hier die mir das beantworten können .
4 Antworten
Die von dir genannten Taten sind teils nicht im StGB aufgeführt.
Die Rufschädigung gibt es nicht.
Falschaussage ist strafbar, aber nur vor Gericht. Liegt das vor?
Verleumdung ist eine Straftat, bei der wider besseres Wissen etwas Ehrenrühriges behauptet wird. Liegt das vor?
Ich vermute, dass dein RA die Sache abgeklopft und nichts strafrechtlich Relevantes gefunden hat. Sonst hätte er sicherlich schon interveniert. Es ist halt so, dass nicht jedes menschliche Fehlverhalten auch strafrechtlich relevant ist..
Vielleicht schilderst du den Fall genauer?
Ich war schon mehrfach Beschuldigter in einem Strafverfahren, ich empfand es als nicht so schlimm. Letztlich gab es immer wieder den 170 (2).
Er meint das man gegen die Dinge angehen kann , wenn alles vorbei ist
Dein Anwalt hat Recht. Bevor dein Verfahren nicht abgeschlossen ist, passiert mit Deiner Anzeige nämlich gar nichts.
Ich würde die Beweislage von einem Rechtsanwalt evaluieren lassen. Wenn die Beweislage gegen dich spricht, lass es. Wenn sie für dich spricht, kannst du es zu jedem Zeitpunkt machen. Aber auch über den günstigsten Zeitpunkt sollte der Rechtsanwalt befinden.
Rechtsanwalt will nichts machen bevor alles abgeschlossen is , frag mich ob es danach dann noch passend ist , bzw. wenn man jetzt nicht gegen angeht ob das nich wie ein schuldeingeständniss aussieht
Du wirst doch sicherlich während des Strafverfahrens angehört werden und kannst somit deine Sicht der Dinge äußern. Glaube und vertraue deinem Rechtsanwalt mehr als Laien hier im Internet. Er kennt die gesamte Akte und alle Umstände. Wir nicht.
Hey,
Mir wurde damals eine Schwarzarbeit angedreht werden wollen. Ich brachte dies zur Anzeige. Daraufhin zeigte mich dieser jemand gegen Verleudnung und Rufschädigung.
Ich hatte durch dementsprechenden Beweisen gewonnen.
Du kannst rein theoretisch sofort bei einer Anzeige, eine gegen Anzeige in Bewegung setzen. Muss aber zeitnahe sein.
Im Bekanntenkreis ist das grade aktuell ja
mh ok , wenn der Anwalt nun aber sagt man solle die sache erst zuende gehen lassen und erst dann gegenschiessen ? Frage mich eben ob das dann noch unter "zeitnah" gesehen wird .
Ist das denn gerade bei ihnen vorhanden?
Du kannst anzeigen wen und wann du willst.
Das wird dir bei der Anzeige gegen dich nicht im geringsten helfen.
wie bereits geschrieben es geht nicht um mich . Das es bei der Anzeige selber nicht hilft ist denke ich klar , wird ja nich eingestellt nur weil man gegenanzeige macht ....
Er meint das man gegen die Dinge angehen kann , wenn alles vorbei ist . Finde das nur sehr naja unfair , das jemandem eine Straftat einfach so vorgeworfen werden kann , und die beschuldigte Person keine möglichkeiten hat sich dagegen zu wehren ,sondern dazu verdamm ist , still zu halten und alles über sich ergehen lassen zu müssen . Der Beschuldigte oder Angehörige wurden noch nich befragt .