Straftat mit 13, Anzeige mit 14, Ist man Strafmündig?
Jetzt mal angenommen jemand begeht nachweisbar mit 13 eine Straftat und wird erst wenn er 14 geworden ist dafür angezeigt. Ist er dann für diese Straftat komplett Strafmündig als wäre er zu dem Zeitpunkt der Straftat schon 14?
6 Antworten
Nein da man beim Zeitpunkt des Verbrechens noch nicht strafmündig war. Dieses Gesetz gibt es schon seit der französischen Revolution
Nabend,
gemäß §19 StGB ist strafunmündig, wer
bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Daher kann derjenige, der eine Straftat mit 13 begangen hat, nicht mit 14 angezeigt und bestraft werden.
Gruß
Yaffe
Nicht strafmündig. Entscheidend ist das Alter bei Tatbegehung.
Ein 60-jähriger der mit 16 einen Mord begangen hat, kann auch nur nach Jugendstrafrecht verurteilt werden (10 Jahre).
mit 14 ist man noch nicht komplett strafmündig aber abgesehen davor würde ihn keine strafe erwarten, da er bei der tat noch 13 war
ja würde sinn machen :)
Die Schadenwiedergutmachung kann auch von nicht Strafmündigen gefordert werden.
Das ist die zivilrechtliche Seite. Deliktfähigkeit laut BGB beginnt generell mit 7.
§ 823 BGB u.a.
ja aber das is ja was anderes ... es ging ja um Strafmündigkeit...
Es gilt gesetzlich der Zeitpunkt zu dem die Tat verübt wurde.
Ausser bei Diebstahl die Rückerstattung des Diebesguts oder?