Was tun wenn man zu Unrecht beschuldigt wurde und eine anzeige bekommen hat?
Hi Leute ich wurde zu Unrecht beschuldigt weil ich anscheinend seit 2013 eine Person nachstelle was völliger Schwachsinn und somit auch nicht beweisbar ist.Wenn die Person die Anzeige erstattet hat dies aber nicht beweisen kann,kann ich dann Gegenanzeige erstatten wegen Falschaussage und Verleumdung?
3 Antworten
Wenn du nichts zu befürchten hast, solltest du dich ganz entspannt zurücklehnen und abwarten. Von der Polizei, die so eine Anzeige aufnimmt, bekommst du vermutlich "nur" einen Anhörungsbogen. Du kannst dich dann schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Dann geht die Sache zur Staatsanwaltschaft und da wird erstmal geprüft ob überhaupt ein sogenanntes "öffentliches Interesse" an einer Strafverfolgung besteht. Sprich, es müssen Beweise für ein Stalking erbracht werden. Und die Beweislast liegt beim Anzeige erstattenden: Nachrichten, Briefe, Anrufe, Zeugen braucht man für sowas auch noch. Falls du dir nicht zuschulden kommen lassen hast, es keine Beweislast gibt, wird der Staatsanwalt das Verfahren wegen nicht erbrachter Beweise einstellen. Dafür muss man noch nicht mal vor Gericht, du bekommst einfach eine Mitteilung vom Amtsgericht und Schluss. Eine Gegenanzeige aus Rache oder Wut, wird vermutlich genauso sang und klanglos im Sande verlaufen. Ist ärgerlich, aber letztlich nur Zeitverschwendung. Eine Anzeige zu erstatten ist keine Verleumdung, eine Falschaussage ist es erst, wenn ich gegenüber dem Gericht falsche Angaben mache.
Ich kann dich jetzt auch anzeigen, wenn ich das möchte. Die Polizei muss jeder Anzeige nachgehen, wobei bis zu einer Verurteilung jedoch die Unschuldsvermutung besteht.
Eine Anzeige zu erstatten ist erstmal nicht strafbar, solange es nicht gegen eine offensichtlich unschuldige Person geht. Heißt ich mache jetzt meinen Fernseher kaputt und zeige einfach irgendeine Person an und bezichtige sie es gewesen zu sein.
Du wirst vermutlich eine Vorladung bekommen / haben, eine Aussage machen /gemacht haben und dann auf einen Prozess warten, oder eben auch nicht.
Eine Gegenanzeige kannst du natürlich machen, doch ob das auch zu einem Erfolg führt ist eine andere Geschichte. Sonst geh einfach mal zum Anwalt und lass dich beraten.
Kannst du machen. Anzeige erstatten kannst du jederzeit.
Bei Strafanzeigen solltest du aber einen Anwalt hinzuziehen wenns heiß wird. Schon alleine wegen der Akteneinsicht.
Bei Strafanzeigen solltest du aber einen Anwalt hinzuziehen
In diesem Fall solltest Du aber auch wissen das Du den Anwalt auch selbst bezahlen musst.