Strafantrag, wer trägt die Kosten?
Hi,
wer kennt sich mit der rechtlichen Situation zu Strafanträgen aus?
Zum Problem: Vor einigen Wochen hat jemand was geschafft, das ich nie für möglich gehalten hätte. Ein Spanner hat mindestens ein Foto von mir gemacht, und es hat sich für ihn gelohnt :/
Dazu ist er in unseren Garten eingedrungen, hat gewartet und beobachtet bis ich mich umgezogen habe, und dann mit nem Handy fotografiert. Den Blitz habe ich dann schliesslich gesehen.
Ich habe Anzeige erstattet (ohne zu erwarten, dass der Typ geschnappt wird, aber ich will wenigstens dass man bescheid weiß falls in der Nachbarschaft nochmal sowas passiert). Jetzt bekam ich nochmals Post von der Polizei, wo ich aufgefordert werde, noch Fragen zu beantworten, unter anderem, ob ich einen Strafantrag stellen will. Zur Erklärung steht dabei, dass nur dann die Straftat verfolgt werden kann.
Also, ich habe bisher null Erfahrung mit Anzeigen/Strafanträgen, daher frage ich mich, ob irgendwelche Kosten auf mich zukommen? Bisher dachte ich auch, mit ner Anzeige ist es getan. Was ist der Unterschied zum Strafantrag?
Danke schonmal...
9 Antworten
Es ist so, dass bestimmte Straftaten rechtlich nur dann verfolgt werden, wenn es der Geschädigte ausdrücklich wünscht, also Strafantrag stellt. Die Stellung eines Strafantrages bedeutet, dass der Antragsteller möchte, dass der Täter bestraft wird. Für den Strafantragsteller entstehen keinerlei Kosten, denn die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe des Staates und somit nicht mit Kosten verbunden. Bei schweren Straftaten ist eine Strafantragstellung nicht möglich. Bei Bekanntwerden von solchen Straftaten, z.B. Einbruch, wird die Straftat von der Polizei verfolgt auch dann, wenn es der Geschädigte nicht möchte. Strafanträge richten sich also nach der Schwere der Straftat. In deinem Falle solltest du Strafantrag stellen, da es sonst sein kann, dass das Verfahren gegen den Spanner eingestellt wird und dieser zu weiteren Taten ermutigt wird. Solltest du keinen Strafantrag stellen ist es so, dass die Polizei die Anzeige trotzdem der Staatsanwalt vorlegen muss. Diese entscheidet dann auf die Schwere der Tat und eine Strafverfolgung wäre dann auch möglich, wenn du keinen Strafantrag gestellt hast. Du kannst im Übrigen jederzeit die Stellung eines Strafantrages widerrufen. Dies dann bei der Polizei. Zusammengefasst ist zu sagen, dass ich dir die Stellung eines Strafantrages dringend anrate. Für dich entstehen keinerlei Kosten. Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen entstehen für dich auch keine Kosten, da du Klägerin einer Straftat bist. Kosten können nur dem Angeklagten entstehen, der im ungünstigsten Fall die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Für dich also kostenfrei. Lediglich den Rechtsanwalt, solltest du einen hinzuziehen, mußt du bezahlen, solltest du keine Rechtschutzversicherung haben. Es ist aber nicht in allen Fällen erforderlich, einen Anwalt hinzuzuziehen. In deinem Falle würde ich bei deinem zuständigen Amtsgericht eine Rechtsauskunft einholen, die dort kostenlos ist.
Genau, so machst du es, dann liegst du richtig. Strafantrag gegen Unbekannt und Anzeige gegen Unbekannt kann gestellt/gemacht werden. So ist zumindest in den Polizeiakten der Fall vermerkt.
Kenn mich da jetzt nich so großartig mit aus aba soweit i weiss muss der "angeklagte" sag i jetzt ma für alles aufkommen u da wird der strafantrag doch eig mit zu gehören
am besten is aba immer noch wenn dich da ma nach erkundigst ob deswegen kosten auf dich zukommen würden
Es beantwortet zwar Deine Frage nicht, aber beim Lesen ging mir der Hut hoch. An Deiner Stelle würde ich es mir ein paar Euro kosten lassen und das Ganze entweder selber als Inserat in der Zeitung erscheinen lassen (quasi als Warnung für andere, aber auch den Täter) oder aber die Geschichte der Zeitung mitteilen, die sie dann hoffentlich bringen (was dann nichts kosten würde). Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man etwas, was strafwürdig ist, öffentlich macht, meist ziemlich schnell Ruhe ist! Sonst müsstest Du (oder andere) ja mit weiteren Aktionen dieses Idioten rechnen.
Was bestimmt ein Sch...Gefühl. Alles Gute!
Danke dir, es war und ist echt sch****e.
Ich hatte überlegt einen Aushang bei uns im Haus zu machen. Es ist allerdings so, dass es ein 6-stöckiges Haus ist inmitten anderer 4-5-stöckiger Häuser und unsere Wohnung ist die einzige mit kleinem Garten, der von den Vor-Vorbesitzern mal mit "angekauft" wurde. Für solches Spannen bietet sich in der näheren Umgebung also wirklich nur unsere Wohnung an...dumm gelaufen.
Aber das mit dem Inserat finde ich gut, da werde ich mir mal was überlegen.
Aushang zusätzlich - gute Idee. Je öffentlicher, desto abschreckender. Vielleicht verbunden mit der Bitte, aufmerksam zu sein. Dann fühlt sich der Depp beobachtet und wird sich überlegen, was er tut. Hoffe, Du hast inzw. Vorhänge :-)
Vorhänge UND Aussenjalousie. Die Jalousie war übrigens unten, bis auf ca. 10-15cm. Gerade breit genug für das Handy. Ich dachte früher immer, ich bin paranoid aber ein unaufmerksamer Moment reicht aus.
Ach - das war ja dann besonders übel! Man sollte es nicht glauben, was manchen so einfällt. Das Schlimme ist, daß man nach sowas immer ein etwas blödes Gefühl hat. Mir ginge es jedenfalls so. Hoffe, Du hast bessere Nerven. Alles Gute!
Du kannst keine Strafanzeige stellen, nur einen Strafantrag.Nur ein Staatsanwalt kann eine Strafanzeige stellen, der entscheidet je nach Beweislage, ob es verfolgt wird. Kosten entstehen dir nicht dadurch.
Der rechtliche Begriff Strafanzeige stellen gibt es so nicht. Auch die Staatsanwaltschaft stellt keine Strafanzeige. Es ist so, dass jeder Bundesbürger eine Anzeige, üblicherweise bei der Polizei, sonst bei einem Rechtsanwalt oder der Staatsanwaltschaft selbst erstatten kann. Die Polizei leitet die Anzeigeerstattung, nach Beendigung der polizeilichen Ermittlungen, als Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet dann, ob Strafe, Erstellung einer Anklageschrift, erhoben oder die Straftat eingestellt wird, z.B. wegen Geringfügigkeit: Und bei bestimmten Straftaten kann Strafantrag gestellt werden. Das heißt, dass der Geschädigte einverstanden sein muss, ob der Täter bestraft wird oder nicht. Bei schweren Straftaten, z.b. Einbruch, ist ein Strafantrag nicht zu stellen, da hier die Straftat auch dann verfolgt wird, wenn dies der Geschädigte nicht möchte.
Kosten kommen auf dich nicht zu.
Sollte es zum Gericht kommen und du verdienst kein Geld, bekommst du auch einen Anwalt gestellt.
Danke, sehr ausführlich!
So wie ich das jetzt verstanden habe, glaube ich ja nicht dass es zu etwas führt, also wohl auch zu keinem Prozess da ich nicht mal eine Personenbeschreibung machen kann geschweige denn jemanden verdächtige.
Aber den Strafantrag stelle ich auf jeden Fall, damit es wenigstens dokumentiert wird. Vielleicht passiert sowas ja nochmal in der Gegend, dann kann man immerhin schonmal eine Art Verhaltensmuster erkennen oder so.