Wagen als Unfallfrei gekauft, nun stellt sich raus, dass er doch einen Unfall hatte?!

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum einen mal war das eine arglistige Täuschung gewesen. Nun kann ich allerdings nicht beurteilen, wer das mit Absicht gemacht hat. Normalerweise hast du zwei Jahre Garantie. Wie das mit dem Auto ist, würde ich mich lieber nochmal schlau machen. Vielleicht gelten die zwei Jahre auch auf das Auto.

Du hasst das Auto letztes Jahr im September 2012 bei einem Händler gekauft. An den würde ich mich halten. Von einem Händler kann man erwarten, dass er, bevor er das Auto verkauft, nochmal durchcheckt. Vom Wissen kann hier keine rede sein. Er hat dir das Auto verkauft und hat gesagt, dass es kein Unfallwagen ist. Es war aber ein Unfallwagen.

Sh4DoxXx 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 23:59

So schnell, wie die Händler, denen ich den Wagen vorgestellt hatte, dass gesehen haben... habe ich das Gefühl, dass der Verkäufer das wusste... alles weitere bespreche ich nächste Woche mit nem Anwalt ... is halt die Frage ob es sich lohnt ?! .. Kaufpreis war 3800€ ... wenn man bisschen was abrechnen muss, weil ich den ja genutzt habe ... wer weiß was noch übrig bleibt :(

MarcoAH  29.03.2015, 21:19
@Sh4DoxXx

Danke für den Stern. Wie ging die Geschichte eigentlich aus?

Sprich den Händler drauf an, wahrscheinlich wird das nix bringen, aber fairerweise solltest du das machen bevor du zum Anwalt gehst. Der Händler steht für die Angaben im Kaufvertrag gerade, egal ob er davon wußte oder nicht.

Sh4DoxXx 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 16:29

der Händler musste bereits zwei mal Reparaturen an dem Wagen übernehmen... der möchte nicht mehr mit mir sprechen ( so mein letzter stand )

Stertzel  19.06.2013, 16:35
@Sh4DoxXx

Gut, dann geh sofort zum Anwalt.

Soweit ich weiß, kann sich ein Händler nicht auf "Unwissenheit" berufen was die Unfalfreiheit eines Wagens angeht. In solchen Fällen ist man aber ohne guten Anwalt aufgeschmissen, vor allem wenn der Händler auf stur schaltet. Entweder du hast einen guten Anwalt oder du schaust, dass du das Auto als Unfallfahrzeug schnell loswirst.

Ungünstigstensfalls hat sich die Beweislast bereits umgekehrt und du musst nachweisen, dass die "Unfälle" nicht in der Zeit entstanden sind, als du Besitzer des Wagens warst und das könnte schwierig sein. Also, erst beraten lassen, dann aktiv werden, in welcher Form auch immer.

Sh4DoxXx 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 16:36

also Unfallfahrzeug loswerden ist mit zu großen Verlusten behaftet, die ich als Auszubildender nicht stemmen kann ( bin auf Auto angewiesen )

Ab wann kehrt sich diese Beweislast um? - Man kann doch sicherlich, über Polizei o.ä. , nachvollziehen lassen, dass ich in diesem doch relativ kurzen zeitraum keinen einzigen unfall hatte ...

du musst zum Gutachter gehen um was in den Händen zu haben dann musst du forschen gehen der Händler muss dir was zurückgeben und der muss forschen und sich dort alles erklären lassen und Erstattungen beabtragen und so weiter und so weiter bist der erstbetrüger gefunden wurde

Sh4DoxXx 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 16:30

hilft es was, dass gutachten über nen anwalt machen zu lassen, so dass meine Rechtsschutz das übernimmt ?! - Gutachten kosten ja nen heiden geld ...

hadiz  19.06.2013, 16:48
@Sh4DoxXx

Sh4DoxXx. Du bist dabei, einen Rechtsstreit aufzumischen. Ob sinnvoll oder sinnlos bleibe mal dahingestellt. Es wird Dich Geld kosten. Zudem hast Du das Fahrzeug ja auch benutzt. Ob Du ein guter oder weniger talentierter Fahrer bist, bleibt ebenfalls offen. Aber auch Dein Gebrauch wird beim Gutachten in Erwägung gezogen werden müssen. Es spielt also eine gewichtige Rolle, in welchem Preissegment sich alles abspielt. 20tausend Euro sind nicht 5tausend. Zudem welche Zeitverzögerung ab Deinem Kaufdatum vergangen ist. Letztlich gilt "Rechthaben" ist nicht gleich "Recht bekommen. Also mach Dich nicht unglücklich.

Was passiert, wenn der Händler sagt, dass er davon nichts wusste

Entscheidend ist, was du im Kaufvertrag unterschrieben hast...

hadiz  19.06.2013, 16:36

Sh4DoxXx. Der Begriff Unfallfahrzeug gilt nur für funktionelle Teile eines Autos. Reparierte Blechbeulen gehören da eindeutig nicht dazu. Sei also vorsichtig. Wenn Du den Beweis antreten willst, musst Du Geld in die Hände nehmen. Und beim "Rechthaben" ist immer noch nicht sicher, ob Du das investierte Geld auch tatsächlich jemals zurück bekommst. An Deiner Stelle würde ich mir einen andern Weg suchen. Selbst durch einen ehemaligen Unfall muss nämlich ein Auto nicht zwingend fahruntüchtig sein. Nur der "Ist-Zustand" ist entscheidend.

Sh4DoxXx 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 16:45
@hadiz

aber wenn er mir den als unfallfrei verkauft, ist es doch arglistige Täuschung oder ?! Und das hat in meinen Augen ja mindestens eine deutliche Wertminderung zu Folge...

Der Händler heute ist von seinem ersten (allerdings auch nur telefonischen) Gebot, anhand der Angaben von mir, um fast 4.000€ runtergegangen ... und der Wagen ist nun auch ansich keine Unsummen mehr wert, so dass dies ein erheblicher schlag ins gesicht ist ...

Sh4DoxXx 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 00:00
@Sh4DoxXx

um fast 3000€ sollte des heißen ;)

Sh4DoxXx 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 16:30

ich hoffe doch, dann sollte ich also zu meinem Recht kommen, wenn ich einen Anwalt einschalte, oder ?!