Während der Elternzeit bei anderen Arbeitgeber arbeiten

3 Antworten

Durch die Elternzeit ist dein erstes Arbeitsverhältnis ja nicht aufgehoben oder beendet. Wenn Du jetzt bei einem anderen AG arbeiten willst, ist das demnach dein Zweitjob.

Dein Chef hat also Recht.

Dein Chef hat Recht. Solange Du in ungekündigter Stellung bist, bleibt die Lohnsteuerkarte bei Deinem Arbeitgeber. Die Elternzeit ist ja dazu da, dass man sich um sein Kind kümmert, dafür erhält man ja auch entsprechende finanzielle Unterstützung vom Staat. Will man während der Elternzeit arbeiten gehen, geht das nur auf Basis der geringfügigen Beschäftigung oder man bricht die Elternzeit ab.

DerSchopenhauer  27.01.2014, 09:50

geht das nur auf Basis der geringfügigen Beschäftigung oder man bricht die Elternzeit ab.

Das stimmt nicht:

Der Gesetzgeber erlaubt für Eltern in Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 30 Wochenstunden.

bergbraut 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 10:55
@DerSchopenhauer

Ich würde nicht mehr als auf 25 Stunden in der Woche kommen, wäre es möglich die zwei Lohnsteuer Karten während der Elternzeit untereinander zu tauschen?

Lg

Du kannst auch bei einem anderen AG während der Elternezeit eine Nebenbeschäftigung ausüben - das Gehalt wird allerdings ggf. mit Steuerklasse 6 versteuert, sofern es kein Minijob ohne Steuerkarte ist..