Arbeitsrecht nach Elternzeit als Filialleiterin?

5 Antworten

suche ich auch den richtigen Paragraphen.

Dann schau mal in den § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Ende des befristeten Vertrages).

Wenn Deine Vertretung einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund hat, endet dieser mit Erreichen des vereinbarten Beendigungsdatums.

Sollte die Filialleiterin eine Befristung mit Sachgrund (Vertretung während Deiner Elternzeit) haben, endet diese, wenn der Zweck der Befristung erreicht ist. Der AG muss die AN über das Erreichen des Zwecks unterrichten (schriftlich). Zwei Wochen nachdem die AN diese Unterrichtung bekommen hat, endet der Arbeitsvertrag.

§ 15 Abs. 2 TzBfG:

"Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des AN durch den AG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung"

Warum schlägst du dich damit rum? Sag deinem Chef dass du dir die Position mit ihr nicht teilen möchtest und deswegen er eine Lösung finden soll. Mit Sicherheit hat er die richtige rechtsberatung.

Die Personalentscheidung, wann die andere geht, trifft dein Chef.

Mach folgendes: DU sagst zum 01.12. unter der Prämisse zu, dass die Dame nicht mehr in deiner Filiale eingesetzt wird.

Man soll sie zeitweise versetzen als Springer.... das wäre unter dem Direktionsrecht der Firma bezüglich Arbeitsort möglich. Alternativ bietet ihr die Firma die vorzeitige Beendigung des befristeten Vertrages gegen Abfindung an.

DU sagst auf jeden fall zu! So zeigst du, dass das Vertrauen der Firma in dich gerechtfertigt ist. Die sollen ggf eine eindeutige Anweisung ausgeben, WER das Sagen hat (nämlich DU).

Und als Untergebene wirst du die Dame diese 16-17 Wochen zähneknirschend ertragen. 1 Woche davon (1/4 des Jahresurlaubsanspruchs) ist sie eh in Urlaub...schick sie in der letzten Woche ihrer Tätigkeit in Urlaub, dann geht sie schon am 23/24.03.

Und weil ihr das scheinbar eh nicht so zusagt, wird sie viel "gelben" Urlaub machen... so wie jetzt ja auch schon.

Du findest in der Filiale sicherlich einige Sachen, die man ihr als "stellvertr. Leiterin" zumuten darf, die aber schon länger liegen geblieben sind. Ich denke da an diverse Büroarbeiten oder so. DIE soll sie für dich erledigen als Entlastung... so pfuscht sie dir nicht/kaum ins Tagesgeschäft und der liegengebliebene Kleinsch..ß ist dann auch weg.

Hexle2  15.11.2017, 11:48


 DU sagst zum 01.12. unter der Prämisse zu, dass die Dame nicht mehr in deiner Filiale eingesetzt wird.

Und wenn der Arbeitsvertrag eine Versetzung in eine andere Filiale nicht hergibt?

Und weil ihr das scheinbar eh nicht so zusagt, wird sie viel "gelben" Urlaub machen...

Das ist eine Unterstellung

 

Sie dürfte eine Befristung mit Sachgrund haben. Wenn der Sachgrund lediglich auf die Elternzeitvertretung ausgelegt ist, erlischt dieser, wenn du aus der Elternzeit wieder zurückkommst. 

Kommt am Ende auf ihren Arbeitsvertrag an.

Anjarena 
Beitragsersteller
 15.11.2017, 11:27

Soweit ich weiß steht es leider nicht in Ihrem Vertrag drinnen. Sie hat einen normalen Vertrag sowie ich auch. Ich sage ja die Situation ist nicht gerade einfach😅

Appelmus  15.11.2017, 11:33
@Anjarena

Was heißt normaler Vertrag? Ich denke sie hat einen befristeten Vertrag? "Da die andere Filialleiterin noch 3 Monate einen befristeten Vertrag hat, stellt sich mir die Frage ..."

Es kommt vor allem darauf an, was besagte Kollegin in ihrem Arbeitsvertrag stehen hat. Das ist Aufgabe deines Chefs, nicht deine.

„Dein Personal“??

Frage erst einmal „Deinen Chef“, wie er sich Deine vorzeitige Rückkehr vorstellt...............

Anjarena 
Beitragsersteller
 15.11.2017, 11:23

Das Problem ist ,es sollte schon ab dem 1.12 losgehen. Wir versuchen schon ständig einen Termin mit der anderen Filialleiterin auszumachen. Da sie aber ständig" krank" ist. Bleibt mir nicht mehr viel Zeit zum überlegen. Deswegen will ich meine rechte wissen .