Hochwertiges Fahrzeug Unterschlagen und weiterverkauft?
Hallo Freunde!
Ich habe vor kurzem mein Fahrzeug einem "Freund" gegeben, damit er es zur Werkstatt fahren soll. Da es ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen ist/war und ich paar mal von der Polizei angehalten wurde habe ich die Papiere (Zoll/Fahrzeugbrief ect) im Handschuhfach gelassen um nicht weitere Strafgelder zu kassieren.
Ich habe alle Papiere im Handschuhfach vergessen und der "Freund" hat das Auto in Deutschland auf sich angemeldet und mit einem Schlüssel verkauft.
Es ist mittlerweile alles bei der Polizei gemeldet und es soll noch zu einem Gericht kommen. Mein Anwalt teilte mir mit, dass der neue Käufer das Auto gutgläubig erworben hat und ich fahrlässig gehandelt habe und ich so, das Auto nicht wiederbekommen werde da es sich um eine Unterschlagung handelt und keinen Diebstahl.
Der neue Käufer muss doch wissen, dass etwas nicht mit dem Auto stimmt wenn er es mit einem Schlüssel kauft. Wie sieht Ihr das? Hoffentlich ist ein Anwalt unter euch.
VG
8 Antworten
Viele Fahrzeuge werden Occasion mit nur einem Schlüssel verkauft. Das heisst noch lange nicht dass damit etwas nicht stimmt.
Das glaubt dir kein Mensch. Da du nicht nur den Wagen sondern auch sämtliche Papiere übergeben hast.
Vermutlich hast du den Wagen auch nicht gestohlen gemeldet, als er weg war.
Du kannst aber den Freund verklagen, der soll den Schaden ersetzen
Wie soll man ein Auto sonst verkaufen? Man braucht doch den Schlüssel immer dafür?
Ist das irgendeine Metapher oder Redensart oder wie laufen bei dir Autoverkäufe ab?
Geld gegen Schlüssel und Papiere.
Okay, kann man sich drüber wundern, muss man aber nicht. Ich hätte es auch nicht hinterfragt und ich wette, du in der umgekehrten Situation vermutlich auch nicht.
Dein Anwalt hat recht. Es dürfte ein gutgläubiger Erwerb einer unterschlagenen Sache vorliegen. Du bist nicht mehr der Eigentümer (§§ 932, 935 BGB). Diebstahl scheitert an der fehlenden Wegnahme. Ob das Fahrzeug mit einem oder zwei Schlüsseln verkauft wurde, ändert nichts an der Gutgläubigkeit. Wichtig sind die Fahrzeugpapiere, die hast du mitgeliefert.
Du hast leider ziemlich fahrlässig gehandelt und musst schauen, wie du an dein Geld kommst. Auch die Autoversicherung dürfte nicht eintreten, da du den Schaden grob fahrlässig mitverursacht hast, vermutlich ist eine Unterschlagung auch per se nicht abgedeckt.
Einen Schlüssel verliert man, verleiht man, verlegt man, oder er geht kaputt. Ein neuer Schlüssel kostet heute gerne hunderte Euro.
Die Papiere hat man normalerweise zuhause unter Verschluss. Zudem war der Wagen zugelassen.
Nur ein Schlüssel wäre bei mir ein dickes Minus , aber kein Ausschlusskriterium beim Autokauf. Vielleicht hat er ja auch welche nachmachen lassen.
Ich habe mein letztes Auto auch mit nur noch einem Schlüssel gekauft.
Der neue Käufer hat es mit einem Schlüssel gekauft und nicht mit zwei Schlüsseln.
VG