Anzeige wg. Fahrerflucht zurückziehen?
Gestern morgen bemerkte ich einen Schaden an meinem Auto. Sofort rief ich die Polizei an und erstattete eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht. Leider konnten wir nicht genau sagen, ob der Unfall an diesem Ort (vor der Haustür) in der Nacht/Morgen oder 150km entfernt am Vortag passiert ist. Das habe ich auch bei der Polizei angegeben. Abend fanden wir dann einen Zettel an unserer Tür. Unsere Nachbarn meldeten sich, das sie den Schaden verursacht haben. Jetzt die Frage kann ich die Anzeige zurückziehen? oder lieber der Polizei nichts sagen, weil die Aussichten das die ermittelt sowieso schlecht sind? Und die Nachbarn sonst noch eine Anzeige wg. Fahrerflucht am Hals haben... das will ich nicht...
Vielen Dank und viele Grüße :)
10 Antworten
Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen. Sie vermittelt der Polizei nämlich nur das Wissen, dass eine - vermeintliche - Straftat geschehen ist. Und man kann ja schlecht sagen „hab mich vertan, war doch nix“. Ein derartiger Rückzieher ist nur bei einem sogenannten Strafantrag möglich. Dieser ist hier aber nicht einschlägig.
Wenn es die Nachbarn waren und sie wussten, dass es sich um dein Auto handelt, dann ließe sich durchaus argumentieren, dass der Straftatbestand der Unfallflucht gar nicht erfüllt ist. Dies würde aber voraussetzen, dass du der Polizei mitteilst, was geschehen ist. Scheint so, als ob du dies nicht möchtest.
Die Alternative wäre der Polizei nichts zu sagen. Dann ermittelt sie umsonst, was für den Steuerzahler natürlich blöd ist. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sie dem Namen des Fahrers herausfindet.
Eine aus deiner Sicht richtige Lösung des Falles gibt es demnach nicht. Objektiv korrekt wäre es wohl der Polizei den Namen der Nachbarn mitzuteilen.
Sag ihnen Bescheid, aber die Polizei ermittelt trotzdem und wird die Nachbarin zur Befragung einladen. Sie hat den Unfallort unerlaubt verlassen da ist es der normale Ablauf das sie ermitteln. Wenn sie sagt das sie direkt den Zettel bei dir eingeworfen hat ist nicht viel zu befürchten. Dennoch muss die Polizei einen Bericht schreiben und die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren bestimmt einstellen.
Ich hatte so einen ähnlichen Fall vor paar Wochen.vorm Kindergarten ist mir eine drauf gefahren, als ich zum Auto kam war die ganze Seite kaputt und keiner da. Die kam nach 5 min aber. Haben Nummern ausgetauscht und ich bin zur Arbeit. Kurze Zeit später rief mich die Polizei an ich soll das Auto vorzeigen. Ich wurde nicht gefragt und trotzdem haben sie ein Verfahren eingeleitet obwohl sie wussten das die Frau von selber kam. Irgendjemand hat den Unfall gesehen und die Polizei gerufen. Für mich war ja das Thema erledigt und trozdem kam Post von der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt...
Sind es unmittelbare Nachbarn? Wenn ja, könnten sie den Tatbestand des Entfernens nicht erfüllt haben (§ 142 StGB " Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ")
Eine Anzeige kannst du nicht zurückziehen, einen Strafantrag aber schon. Allerdings ist für die Strafverfolgung beim 142 kein Strafantrag erforderlich, so dass die Polizei weiter ermitteln wird.
Wie dem auch sei, du solltest mit den Nachbarn reden und sie über das Strafverfahren informieren.
Definiere: "Entfernen".
Seinen Aufenthaltsort ändern von Unfallort nach sonstwo.
Aha... wenn ich also 5 m weitergehe ändere ich dann schon meinen Aufenthaltsort, oder sind es 10m oder 20m oder 100m die Straße rauf, oder wenn ich als Nachbar in meinen Vorgarten gehe? Wie weit oder wohin darf ich mich wegbewegen?
Im übrigen: was ein Konjunktiv ist, das weisst du?
Nein, wenn du so weit gehst, dass du dich nicht mehr als Unfallverursacher am Unfallort zu erkennen geben kannst. Das Nachbarhaus ist nicht der Unfallort. Und an selbigem waren sie ja offensichtlich nicht, da sie ja sonst keinen Zettel hätten kleben müssen, sondern direkt Bescheid hätten sagen können.
Schilder doch mal den Fall, in dem es kein Entfernen wäre.
Da reicht ein Blick in den Kommentar zum 142 und der sagt u.A. "Sichtweite".
Wo die Nachbarn ja offensichtlich nicht waren, da es ansonsten weder zur Anzeige gekommen wäre, noch eines Zettels bedurft hätte.
Offenbar kapierst du nicht, wie ich an die Sache rangegangen bin. Bei der Würdigung einer Rechtslage aufgrund Schilderung Dritter, zeige ich ausschließlich die vorhandenen Möglichkeiten auf. Bei einem unmittelbaren Nachbarn ist es jedenfalls eine Möglichkeit, die man nicht unüberprüft lassen sollte. Um letztlich und tatsächlich festzustellen, ob und wie der TB eines Strafgesetzes erfüllt wurde, obliegt dem Gericht. Deshalb schreibe ich in solchen Fällen grundsätzlich im Konjunktiv. Wenn du daraus was Absolutes machst und deine eigene persönliche Definition von "Entfernen" benutzt, ist es deine Sache, an der du nicht meine Hinweise messen solltest.
Offensichtlich bin ich nicht alleine mit meiner Auffassung, da ein anderer Antworter ähnlich argumentiert.
Aha, du bist also der Ansicht, wenn man sich einfach neben den Unfallort stellt, ohne sich als Unfallverursacher erkennen zu geben, den Tatbestand des unerlaubten Entfernens nicht erfüllt. Das ist grundsätzlich falsch.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Wie genau könnte sich zur Schilderung des Fragenden passend die Situation abgespielt haben, so dass es kein unerlaubtes Entfernen wäre? Mir geht da die Vorstellungskraft ab.
Meine Ansichten kennst du nicht. Sie entsprechen jedenfalls nicht deinen Vorstellungen.
Hilfst du mir noch auf die Sprünge? Wie genau könnte sich zur Schilderung des Fragenden passend die Situation abgespielt haben, so dass es kein unerlaubtes Entfernen wäre?
Ja wir wohnen in einem mehrpateien Haus und es waren die direkten Nachbarn. Sie haben sich nicht gleich gemeldet, weil sie bei den Vermietern erstmal nachgefragt haben zu wem das Auto gehört.
Dann würde ich so argumentieren, dass kein Entfernen vorlag. Es ist übrigens strittig, ob die Erfüllung des Tatbestandes von einem Einverständnis des anderen Unfallbeteiligten abhängt. Jedenfalls würde ich als Geschädigter mein Einverständnis für ein Entfernen (so es überhaupt vorlag) erklären.
Was ihr auf keinen Fall machen solltet, wäre die Sache für euch zu behalten und hoffen, dass die Polizei nichts rauskriegt. Ihr solltet zur Polizei und "gestehen".
Falsch!
Der Straftatbestand "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB" ist kein Antragsdelikt, und somit kann folglich auch kein Strafantrag zurückgezogen werden. Über den weiteren Verlauf der Ermittlungen entscheidet der Staatsanwalt. Ein Zettel an der Haustüre oder am Auto reicht NICHT aus um sich vom Unfallort zu entfernen. Man muss schon den gleichen Aufwand betreiben, wie die Polizei auch, um den Halter des geschädigten Fahrzeuges zu erreichen.
Zurückziehen geht ja bei einem Offizialdelikt nun mal nicht.
Bevor jetzt die Polizei an zwei möglichen Tatorten Ermittlungen anstellt, solltest Du aber mitteilen, dass sich der Unfallverursacher bei Dir gemeldet hat.
Bitte? Nachdem sie ja offensichtlich nicht am Unfallort waren, haben sie den tatbestand doch offensichtlich erfüllt.