Gegen Zapfsäule gefahren, Fahrerflucht?
Meine Schwester ist heute in der Tankstelle, nachdem sie mit dem Tanken fertig war, leicht gegen eine Zapfsäule gefahren. Ihr war das aber nicht bewusst das es passiert war, da sie mit den Gedanken woanders war da der heutige Tag fuer uns alle einfach sehr schlimm war. Auf dem Video der Tankstelle ist auch zu sehen das sie nicht ausgestiegen ist und es nicht bemerkt hat. Die Polizei behauptet jetzt das es wahrscheinlich Fahrerflucht ist. Womit muss sie jetzt rechnen ? Mit einer Geldstrafe ? Wenn ja wie viel ungefähr ? Mit Führerschein entnahme? Eine Anzeige kommt auf jeden fall und einen Anwalt wird sie sich auch nehmen. Ich bitte um hilfreiche Antworten. Viele Grueße, Maylin
7 Antworten
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat.
Die kann man aber nur vorsätzlich begehen, man muss den Unfall also bemerken. Das ist offensichtlich nicht der Fall und der Staatsanwalt dürfte Schwierigkeiten haben Deiner Schwester diesen Vorsatz nachzuweisen. Das kommt aber auch auf den Schaden und die Umstände an. Einen Anwalt braucht sie erst wenn ein konkreter Tatvorwurf gemacht wurde.
Sobald man sich vom Unfallort entfernt, wird das als Fahrerflucht angesehen. Ist ein abgedroschener Spruch, hat aber nach wie vor Gültigkeit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Eine Bekannte hat nachts beim Einparken den Hintermann angeduzt, Zeuge hat's gesehen, gemeldet und noch in der selben Nacht wurde sie vom Bett rausgeholt, und sie musste ins Röhrl blasen. Anzeige wg. Fahrerflucht.
Volles Programm. Prozess, Führerschein weg, u.a. wg. Trunkenheit und 'unerlaubtes Entfernen vom Unfallort' (1,irgendwas Promille). Ist schon etliche Jahre her, heutzutage sind sie noch strenger.
Lies mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht
Aber konkret sollte sie das wirklich mit ihrem Anwalt besprechen. Das wird sicher glimpflich ausgehen.
Hängt davon ab wie "leicht" sie gegen die Säule gefahren ist... Obwohl das sehr unglaubwürdig wirkt, dass es ihr nicht aufgefallen ist... Sicher das sie dir die Wahrheit gesagt hat ?
Hängt davon ab wie "leicht" sie gegen die Säule gefahren ist...
Das stimmt nicht. Es kommt bei der Feststellung "Fahrerflucht" nicht auf die Schadenshöhe an
@premme das sehe ich auch so. Wenn man mit den Gedanken wo anders ist darf man kein Kraftfahrzeug führen. Spätestens wenn das erwähnt wird dürfte der Führerschein erst einmal weg sein. Noch dazu sind die Zapfsäulen bei den Tankstellen die ich kenne entweder auf einer Art Stufe oder mit einer anderen Art von Begrenzung umgeben. Das sollte man also auf jeden Fall merken wenn man dagegen fährt.
Das stimmt nicht. Sind zwar auf einer Stufe aber das Heck ragt locker drüber genauso die Front
Ich weiss ja nicht ob du jemals in so einer Situation warst aber wenn man mit den Gedanken woanders ist bekommt man von der Umgebung und allem drum und dran einfach nichts mit.
Hallo,
das sollte vor Gericht nicht gesagt werden. Es ist keine Entschuldigung, sondern im Gegenteil, denn es besagt doch:
zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet.
Gruß
wenn ihr nachgewiesen werden kann, dass sie den Anprall, bei dem ein Schaden entstanden ist, gemerkt haben muss, ist das definitiv Fahrerflucht.
Mag ein abgedroschener Spruch sein - stimmt aber nicht.
Das sind dann aber auch zwei Straftaten, und was ist aus der Anzeige geworden?