wer bezahlt den polizeiruf bei einem unfall?
hallo,
eigentlich ist die frage unnötig aber ich wollte nur noch mal sicher gehen. ich habe letzte woche an einem auffahrunfall schuld, wohin der geschädigte selbstverständlich die polizei gerufen hat. darauf habe ich eine rechnung über 30 euro erhalten, damit die polizei zum unfallort erschienen ist.
meine frage nun, muss dies rechnung wirklich ich als schuldiger bezahlen, oder derjenige der den anruf getätigt hat. immerhin hätte man das ganze von mir aus auch ohne polizei klären können.
mit freundlichen grüßen
7 Antworten
Die 30 € zahlst du als Verwarnungsgeld. Das hat nichts damit zu tun, wer die Polizei gerifen hat. Alleine die Tatsache, dass es zum Unfall gekommen ist, zeigt, dass du nicht aufmerksam genug gefahren bist. Sonst hätte es ja keinen Unfall gegeben.
Wer stellte die Rechnung aus ?
Du musst den Einsatz nicht bezahlen.
wohin der geschädigte selbstverständlich die polizei gerufen hat
So selbstverständlich ist das garnicht. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, braucht man garnicht die Polizei zu rufen.
Meine Schwester hatte mal einen Autounfall und da waren die Polizisten schon richtig genervt weil sie meinten das es nicht notwendig ist, die Polizei zu rufen wenn die Schuldfrage geklärt ist.
es gibt kein Recht auf Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei bei einem kleinen Blechschaden.
Nur bei einem schweren Unfall (vor allem mit Personenschaden) muss dieser durch die Polizei aufgenommen werden.
Mit der Schadensabwicklung der Versicherungen hat die Polizei gar nichts zu tun.
Das ist unter Garantie ein Verwarngeld und keine Rechung! Da hast einen Verkehrsunfall verursacht und wurdest dafür mit einem Verwanrgeld belegt. Du kannst die Zahlung verweigern, nur dann kommt ein Bußgeldbescheid, der die Sache nicht günstiger macht.
Hallo, wenn der Geschädigte darauf besteht den Fall mit der Polizei abzuwickeln, hat er das Recht dies zu tun. Du erhälst die Kosten. Aber deine Versicherung bezahlt diese. Ich würde mich mal bei deiner Erkundigen. Zusammenfassung:Der Geschädigte hat das Recht die Polizei zu rufen. Die Kosten trägt der Verursacher.
es gibt kein Recht auf Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei bei einem kleinen Blechschaden.
Nur bei einem schweren Unfall (vor allem mit Personenschaden) muss dieser durch die Polizei aufgenommen werden.
Der Unfallverursacher erhält einen Bußgeldbescheid für die begangene Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt's noch keine Versicherung :-D
Mit der Schadensabwicklung der Versicherungen hat die Polizei gar nichts zu tun.
Doch der Geschädigte hat das Recht den Fall mit der Polizei abzuwickeln. Sonst kann es passieren dass die Versicherung nicht bezahlt. Auch wenn die Schuldfrage geklärt ist hat die Versicherung keine Beweise.