Vom Vorvertrag noch abspringen möglich?
Hallo Leute,
Mein Vater hat am Sonntag einen Gebrauchtwagen privat angesehen und ihm hat das Auto gefallen so das er einen Vorvertrag mit dem Verkäufer erstellt und unterzeichnet hat. Nun hat aber mein Vater das Problem das er eine Reparatur seines noch jetzigen Autos machen muss um es zu verkaufen können ca 1000€ ! Da mein Vater das Geld aber nicht hat um die Reparatur zu zahlen und das andere Auto zu kaufen wollte er wissen ob er von dem Vorvertrag des anderen Autos noch zurücktreten kann, er hat eine Anzahlung von 500€ bereits gemacht !
7 Antworten
Seit wann macht man denn Vorverträge beim Autokauf ? Welchen Sinn soll das machen ?Steht denn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ? Dein Vater hat eine Anzahlung geleistet und somit ist der Vertrag gültig wenn kein Rücktrittsrecht mit Rückzahlung der Anzahlung vereinbart ist. Der Verkäufer kann also problemlos um Erfüllung des Vertrages bitten.
Die "angebliche Reparatur" ist doch sicher auch nicht gerade in der Zeit von Sonntag und Mittwoch entstanden.
"Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagen" ist die handelsübliche Bezeichnung für einen Gebrauchtwagenvertrag bei einem Autohändler. Was hat das also mit Dummfang zu tun.
Ich kenne keine "gewissen" Händler oder gar Händlerketten die einen Vorvertrag fordern. Ich sehe auch keine Sinn in einem Vorvertrag. Entweder ich will den Wagen kaufen oder nicht. Für einen Händler macht es erst recht keinen Sinn so einen Vorvertrag zu schließen.
Wenn er davon zurücktritt sind die 500 euro weg. Wenn der Verkäufer auf Vertragserfüllung besteht glaube ich nicht das man da so einfach rauskommt
Sowas überlegt man sich, bevor man einen Vertrag schließt. Die 500 €soll er unter "Lehrgeld" verbuchen.
Ich sehe auch keine Sinn in einem Vorvertrag. Entweder ich will den Wagen kaufen oder nicht. Für einen Händler macht es erst recht keinen Sinn so einen Vorvertrag zu schließen.
Die 500€ werdet ihr nur schwerlich zurückbekommen...man sollte solche Vorverträge niemals schließen, auch wenn man einen Wagen nicht so sehr haben möchte!
Es gibt "gewisse" Gebrauchtwagenhändler und Händlerketten, die fordern so was.
Nennt sich dann in etwa so: "Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges"
Dummfang aller erster Güte!
Entweder die haben das Auto da was ich haben möchte, oder die sollen bleiben, wo der Pfeffer wächst.