Welche Rechte bei defekter Kaffeemaschine (direkt nach dem Kauf)?
Welche Rechte hat ein Käufer, wenn er unmittelbar nach dem Kauf feststellt, dass seine neue Kaffeemaschine defekt ist? Ich habe von Freunden/Verwandten schon folgendes gehört: 1. Man kann Schadensersatz verlangen. 2. Man kann die Hälfte des Kaufpreises zurückverlangen. 3. Man kann die defekte Kaffeemaschine reparieren oder durch eine neue austauschen lassen. 4. Man kann Strafanzeige gegen den Händler stellen. Was stimmt denn nun?
6 Antworten
Du hast das Recht die defekte Kaffeemaschine zum Händler zu bringen um ihm die Gelegenheit zu geben sie reparieren zu lassen. Der Händler entscheidet ob sie repariert, umgetauscht oder dir der Kaufpreis erstattet wird. 1.2.4. ist Unsinn.
Man kann als Kunde die Kaffeemaschine zum Händler bringen und reklamieren.,
Du hast kein Recht darauf , das Geld sofort zurück zu bekommen,
Und wozu Strafanzeige ? Der Händler hat sich doch nicht strafbar gemacht. Ich denke kaum das er wusste das die Maschine kaputt ist, als er sie dir verkauft hat
Der Händler hat dann das Recht sie reparieren zu lassen.
Wenn es in der Garantiezeit ist, wird die Maschine auch anstandslos umgetauscht wenn sie defekt ist, mehr kannst du nicht verlangen
Er darf sogar 2x nachbessern bis vom Kauf zurücktreten kann.
Du kannst sie dir umtauschen lassen... (Wenn die Garantie noch nicht abgelaufen ist)
Es gibt auf alle ElektroGeräte eine gesetzliche Garantie. Innerhalb 6 Monaten kann man da immer Reparatur oder ggf Ersatz verlangen, wenn man nicht offensichtlich selbst Schuld an dem Mangel ist
Unfug.
Du verwechselst Gewährleistung und Garantie. Und Nein, das ist nicht dasselbe.
Und der Rest stimmt auch nicht.
Falls es eine Garantie gibt.Der Hersteller bestimmt ob und wie lange,worauf es eine Garantie gibt.Ist schließlich nicht vorgeschrieben.
Jeder der eine Garantie gibt bestimmt die Regeln der Garantie selber.
Von 1-4 stimmt überhaupt nichts. Es ist ganz klar vorgeben was und wie geht: Dem Verkäufer muss zwei mal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Danach ist es dir oder ihm möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Schadensersatz kann man im Prinzip immer und überall verlangen, wenn man einen Schaden und die Unvermeidbarkeit dessen auf Grund des Handelns des Beklagten nachweisen kann. Dass das nicht einfach ist, sollte klar sein. Vor allem bei einer Kaffemaschine - was soll da für ein Schaden entstanden sein? Psychischer Schaden wegen ausbleibendem Kaffe?! Wenn die Maschine fehlerhaft war und deswegen Wasser auf den Boden gelaufen ist, dann könnte man es versuchen. Aber auch dann richtet sich der Schadensersatz an den Hersteller der Maschine und nicht den Verkäufer.
Ein denkbarer Schaden wäre etwa, dass die Kaffeemaschine zu heiß wird, ihr Boden anschmilzt und die darunterliegende Platte verfärbt. Die weitergehende Frage ist dann, gegen wen der Schadensersatzanspruch besteht - das kann durchaus auch der Verkäufer. Beim Hersteller hätte man zusätzlich das Problem, dass zumindest beim Sachschaden 500 Euro selbst zu tragen sind, um ihn verschuldensunabhängig haften zu lassen.
Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer im Falle eines Sachmangels niemals zu, allenfalls können sich Käufer und Verkäufer gemeinsam darauf einigen. Statt zurückzutreten, kann der Käufer auch den Kaufpreis angemessen mindern.
Vor der Möglichkeit des Käufers, zurückzutreten, kann er zwischen Austausch und Reparatur wählen. Die Ausnahmebedingungen dafür, dass der Verkäufer die gewählte Art verweigern kann, sind bei weitem seltener als gemeinhin gedacht wirklich erfüllt.
- bis 3. stimmen immerhin nicht völlig nicht^^ 4. ist schon eher fraglich.