Nach Autokauf ist der Kühler kaputt, welche Rechte hat man als Käufer?
Wir haben uns im April ein Auto gekauft. 5 Jahre alt. Ständig ergeben sich Mängel , die sich bei meinem alten Auto gar nicht fanden. Jetzt haben wir festgestellt , der Kühler ist kaputt. Müssen wir das alles so hinnehmen , oder haben wir auch Rechte , als Käufer.
LG
7 Antworten
Selbstverständlich habt Ihr auch Rechte. Aber es gibt auch den Begriff des "Verschleisses", da kann der Kühler nach 5 Monaten einwandfreier Funktion darunter fallen. Ferner wäre wichtig, ob beispielsweise der Händler einen Übergabebericht angefertigt hat, den Ihr unterschrieben habt, oder ein Zustandsprotokoll, ebenfalls unterschrieben. Es gibt zwar die gesetzliche Gewährleistung, aber diese hat eben auch Lücken. Wenn der Händler seriös ist und ordentliche Verträge macht und nicht dumm ist, dann sichert er sich beim Verkauf seiner Fahrzeuge dementsprechend ab! Das kann in Eurem Falle wohl nur der Anwalt prüfen.
Habe eine Hausgarantie dazugefunden.., worin auch die Garantie für den Kühler besteht sofern er nicht beschädigt wurde. diese Garantie geht ein Jahr lang.
Man kauft ja lieber im Autohaus, damit man solches Dilemma nicht hat. In der Regel wird von den Autohäusern 1/2 Jahr Garantie auf Gebrauchtwagen gegeben. Ich würde an Deiner Stelle nachhaken. Diese Masse an Reparaturen ist für ein 5 Jahre altes Auto nun wirklich keine Norm. http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx
Natürlich hast du Rechte als Käufer, nur bestimmt nicht in diesem Fall. Im April gekauft und jetzt ist der Kühler defekt? Bei einem 5 Jahre alten Auto kann dass schon mal passieren. Das ist eines der Risiken die man bei einem Gebrauchtwagenkauf eingeht. Als verdeckter Mangel geht das wohl kaum durch.
Wenn es sich um eine Garantieversicherung handelt, dann kannst Du davon ausgehen, dass - dem Alter und km-Laufleistung enstsprechend - Du möglicherweise einen prozentualen Teil ersetzt bekommst.
dankeschön Euch allen
Das hängt davon ab... Wurde das Auto vom Händler erworben, so sind 6 Monate gestzliche Gewährleitung durch den Händler vorgeschrieben. Bedeutet, dass der Händler innerhalb dieser Frist auftretende Mängel auf eigene Kosten beseitigen muss. Ist das Auto von Privat gekauft, dann besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung oder Rücknahme des Autos !
bitte wo finde ich den Hinweiss dass 6 Monate gewährleistung durch den Händler vorgeschrieben ist . Der Verkäufer wird wieder versuchen sich dem aus der Verantwortung zu ziehen.
Der Hinweis findet sich im BGB, aber über die Gewährleistung sind nur die Mängel abgedeckt, die bereits VOR dem Verkauf des Fahrzeuges bestanden haben. Wenn der Kühler erst jetzt versagte, fällt er nicht unter die Gewährleistung.
gekauft wie gesehen?
das ist eine Typische Klausel um alle Mängel von sich abzuwenden.
Immer das kleingedruckte lesen.
ohne Vertrag kann man das nicht sagen
Habe eine Hausgarantie dazugefunden.., worin auch die Garantie für den Kühler besteht sofern er nicht beschädigt wurde. diese Garantie geht ein Jahr lang.