Datenschutz - darf mein Autohaus Auskünfte an den Privatkäufer geben?
Hallo zusammen!
Meine Situation: ich habe mein Auto privat an einen Privatläufer veräußert. Der Wagen hat zu dem Zeitpunkt einen sichtbaren Defekt gehabt, der dem Käufer bekannt ist und im Kaufvertrag erwähnt wurde. Der Käufer hat mit dem Wagen eine Probefahrt gemacht, hat sich den Wagen genau angeschaut und dann gekauft. Nach einem Gebrauchtwagencheck hat er nie gefragt, ich hätte aber nichts dagegen gehabt.
Jetzt ruft mich der Käufer ständig an und behauptet, dieses Teil sei defekt und das nächste und so fort. Ich weiß noch nicht, was er damit bezweckt, fürchte aber, er will darauf hinaus, daß ich schadensersatzpflicht werde.
Bezüglich des bestehenden Defektes habe ich bei meinem BMW-Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen, den der Käufer bekommen hat. Bei Begutachtung des Schadens hat mir der Händler diverse Dinge aufgezeigt, die möglicherweise defekt sein KÖNNTEN aufgrund von Verschleiß. Davon weiß der Käufer nichts. Man bietet ja kein Auto an und erwähnt, was alles möglicherweise kaputt sein könnte, ohne konkreten Hinweis darauf.
Meine Befürchtung lautet nun, daß der Läufer den Händler anruft und nach dem Auto befragt, der Händler ihn daraufhin von seiner Meinung bezüglich des Autos in Kenntnis setzt. Frage: darf der Händler das überhaupt? Darf er die Korrespondenz mit mir an einen Käufer weitergeben? Erlaubt das der Datenschutz?
7 Antworten
Ansprüche kann er bei einem Privatverkauf nicht stellen. Er wußte, das das Auto Mängel hat. Da er den Kostenvoranschlag hat, darf er natürlich bei dem Händler nachfragen, was mit dem Auto ist. Was noch kaputt sein könnte, interessiert nicht. Wäre es wichtig, hätte er es mit aufgeführt. Darüber darf der Händler auch Auskunft erteilen. Ein Autohändler unterliegt ja nicht der Schweigepflicht. Unter den Datenschutz fallen persönliche Angaben von Dir.
moin Wolfgang. Autokäufer spinnen halt oft. Die glauben für kleines Geld einen Neuwagen zu bekommen.
Das ist genau wie bei manchen Kunden, seit es die Werkstattgarantie gibt. Hier war letztens einer, der hatte einen neuen Kotflügel bekommen. Ich muß ja Garantie auf das Teil und die Lackierung geben. Der kam doch tatsächlich nach einigen Monaten und wollte Garantieansprüche geltend machen, weil in dem neuen Kotflügel wieder eine Beule war. Sogar mit einem Anwalt hat er gedroht.
Nein, denn der Schaden ist im Kaufvertrag festgehalten und nicht verschwiegen worden.
Ausserdem hast Du als Privatverkäufer ohnehin keine Garantie- oder Gewährleistungspflicht!
Bei bekannten, aber vorsätzlich verschwiegenen Mängeln kann das etwas anders aussehen...
>Bei Begutachtung des Schadens hat mir der Händler diverse Dinge aufgezeigt, die möglicherweise defekt sein KÖNNTEN aufgrund von Verschleiß.<
Wo sind hier Mängel definitiv bekannt??
Der Begriff "Datenschutz" wird gerne überstrapaziert, besonders wenn jemand etwas vertuschen will... Natürlich kann der Händler sachlich und objektiv Auskunft über das Fahrzeug geben, er unterliegt ja keiner Schweigepflicht wie ein Arzt. Ich persönlich halte Dein Verhalten dem Käufer gegenüber für grenzwertig! Ich an seiner Stelle würde, je nachdem welche Mängel verheimlicht wurden, auch gegen Dich vorgehen!
Sorry, aber der Käufer hat keinen Neuwagen gekauft! Daß bei einem gebrauchten Auto Verschleißteile defekt sein können ist völlig normal und vom Käufer auch hinzunehmen! Ich persönlich halte Deine Aussage hier auch für "grenzwertig"!
Ja, ich stimme Dir zu, was die Verschleißteile angeht.
Inwiefern aber ist mein Verhalten grenzwertig?
Gelle Hoss, warum sachlich, wenn es auch persönlich geht? Aber so kennt man Dich ja. Euch möchte ich hören, wenn Ihr so eine Möhre für Euer sauer verdientes Geld gekauft hättet! Zumal nicht konkret definiert wurde, welche "Verschleissteile" gemeint sind. Auch der Motor unterliegt einem gewissen Verschleiss...
@Henningway
Bitte lerne, die Kommentare richtig zuzuordnen!
Mein Kommentar ging an @MikeFFM.
@MikeFFM
>Ich persönlich halte Dein Verhalten dem Käufer gegenüber für grenzwertig!<
Ach, die eigene Medizin schmeckt nun auf einmal nicht mehr, wenn man sie selber schlucken muß??
Ok, sorry :-\
Du hast Recht und ich meine Ruhe! Gegen Ignoranz und Beratungsresistenz reden selbst die Götter vergebens! Ich wünsche Dir beim nächsten Autokauf auch so einen Blindgänger, von wegen "eigene Medizin"!
Och, Danke. Aber das habe ich schon so oft durch. Aber, wenn ich mir eine billige Möhre kaufe, dann weiß ich sehr genau, worauf ich mich einlasse. Nur, ich fange dann nicht an zu quengeln, wenn dann doch noch mehr aufkommt, was ich vorher übersehen habe. Hätte ich ein absolut mängelfreies Auto gewollt, hätte ich eben einen Neuwagen kaufen müssen!
Es ist ja kein offensichtlicher Mangel vertuscht worden, aber wenn Du ein Auto anbietest, dann zählst Du doch nicht auf, was alles möglicherweise defekt sein könnte, ohne konkrete Hinweise darauf zu besitzen, oder?
Und genau da widersprichst Du Dir! Wenn Dir die Mängel bekannt waren, hattest Du konkrete Hinweise darauf. Und dann wäre es zumindest fair gewesen, den Käufer darauf hinzuweisen! Das meine ich auch mit grenzwertig.
Wenn es im Kaufvertrag steht, dass es defekt war, musst du keinen Schadensersatz leisten. Was Verschleissteile angeht ist der Wagen gekauft wie gesehen. Ist nun mal so bei Verschleissteilen.
Die Sachlage ist doch klar! Gekauft wie gesehen. Verschleißteile und Verschleiß sind Sache des Käufers! Den offensichtlichen Defekt hat er gesehen und akzeptiert. Den Kostenvoranschlag hätte ich ihm nicht gegeben. Jetzt warte mal ab. Der Käufer wird sich schon beruhigen. Was er reparieren läßt, ist seine Angelegenheit!
Moin moin!
Diese Hinterherjammerer lernen es einfach nie! Die sollten vorher überlegen was sie wollen!
DH