vorvermieterbescheinigung durch erpressung
Unsere Vermieter wollen uns unsere mietbescheinigung nicht aushändigen bevor nicht der letzte Miettag ist und dann nur wenn alles weiss gestrichen ist. Dürfen die Vermieter das? Miete wurde immer gezahlt.
6 Antworten
Ich kann deinen Vermieter schon verstehen...wenn ich mir deine ganzen Fragen so durchlese....verzichte besser drauf.....
Du kannst ja deinen neuen Vermieter sagen, er soll bei deinem jetztigen Vermieter anrufen und sich die Informationen geben lassen....vermutlich wirst du dir dann eine neue Wohnung suchen müssen....
An deiner Stelle würde ich nicht so ein Fass aufmachen, der Vermieter hat seine Gründe!
Deshalb habe ich immer auf ein 4-Augen-Gespräch mit dem Vorvermieter bestanden .... ;-)
was er sich ins haus holt? geht es noch? Mieter und Vermieter haben Pflichten ! Und es kann nicht sein das ich hier nun dumm angemacht werde wegen einer Frage.
Diese Vermieter sind hinterlistig und frech.
Ja, sicher...so etwas soll es geben....
Ich bilde mir meine eigene Meinung, dafür lese ich mir gern die vorherigen Fragen einer/s FS durch....
Nein, sie sind nur durch schlechte Erfahrungen etwas schlauer als früher. Sie haben vor allem verstanden, dass wenn man einem den kleinen Finger hin hält, sofort der ganze Arm ausgerissen wird. Und frech ist es auch nicht und schon gar nicht Erpressung, sondern einfach ein Geschäft.
dass wenn man einem den kleinen Finger hin hält, sofort der ganze Arm ausgerissen wird.
Wie wahr, wie wahr!
Unsere Vermieter wollen uns unsere mietbescheinigung nicht aushändigen bevor nicht der letzte Miettag ist und dann nur wenn alles weiss gestrichen ist. Dürfen die Vermieter das? Miete wurde immer gezahlt.
Der Vermieter muss so eine Bescheinigung nicht ausfüllen.
Streichst Du nicht, gibt es keine Bescheinigung.
Die Mietazhlungen kann man doch durch Quittungen oder Bankauszüge belegen.
MfG
Johnnymcmuff
Du kannst du das pünktliche Zahlen der Miete auch anders beweisen, mach Kopien deiner Kontoauszüge. Tut mir leid, aber manche Vermieter sind einfach unkooperativ. Einen Anspruch auf diese Vorvermieterbescheinigung hast du leider nicht.
Danke das habe ich den neuen Vermieter schon gegeben mir geht es ums Prinzip.
Das deine Prinzipien anders sind als bei anderen Menschen, hat dein Vermieter auch bereits gemerkt.....
Du hast keinen Anspruch auf eine solche Vorvermieterbescheinigung . das ist das Prinzip oder steht dieser Anspruch in deinem Mietvertrag?
Da es keinen rechtlichen Anspruch auf eine solche Bescheinigung gibt ist der VM nicht verpflichtet eine solche auszustellen.
Mietzahlungen kann man auch anhand von Kontoauszügen nachweisen. Dann sieht der evtl. neue Vermieter auch gleich das pünktlich gezahlt wurde.
Sollte im Mietvertrag stehen das bei Auszug weiß zu streichen ist wäre das unwirksam.
Außer Ihr habt die Wohnung papageibunt angemalt. Dann müßtet Ihr in neutralen Farben streichen, aber nicht zwingend weiß.
Was hat das denn mit Erpressung zu tun? Wenn der Vermieter eine solche Bescheinigung ausstellt oder nicht, dann ist das seine Sache. Wenn er diese Ausstellung dann an bestimmte Bedingungen knüpft, kann er das machen, egal ob das nun "rechtens" ist oder nicht.
Das sag deinem neuen Vermieter, dass Du keine bekommst. Der Nachweis über Kontoauszüge sollte ausreichend sein.
wenn der neue Vermieter wüßte was er sich da ins Haus holt.............