Vorvermieterbescheinigung
Mein jetztiger Vermieter ververweigert mir eine Vorvermieterbescheinigung, darf er das einfach? Mein zukünftiger Vermieter verlangt das aber, ist sowas rechtens????
9 Antworten
Hier das Urteil des BGH dazu (Keine Verpflichtung zum Ausfertigen einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung:): BGH, Urteil vom 30.09.2009-VIII ZR 238/08. Fazit: Der "Neue Vermieter kann nicht etwas verlangen, wozu es keine Verepflichtung gibt.
Rechtens ist das wohl nicht, aber er hat warscheinlich schlechte Erfahrungen gemacht und möchte wissen wen er sich ins Haus holt. Kann ja sein das du eine Zwangsräumung hast oder so!
da hast du offenbar Mist verstanden, denn die Vorvermieterbescheinigung soll ja hier vom Noch-Vermieter eingeholt werden.
Vermieter sind nicht verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen.
Wenn Du nichts zu verbergen hast leg dem neuen Vermieter Kontoauszüge vor aus denen zu ersehen ist das Du immer pünktlich die Miete gezahlt hast.
Du kannst ihm aber auch die Tel.-Nr. des jetzigen Vermieters geben. Dann kann er sich selbst erkundigen.
Selber nachdenken - was würdest Du als Vermieter denn davon halten, wenn Dir ein Mietinteressent dergestalt beweist, dass er bis Dezember 2011 seine Miete bezahlt hat. Und jetzt ist April 2012...
ich denke auch, wenn aus welchen Gründen auch immer der Noch-Vermieter unfähig ist, eine solche Bescheinigung auszustellen, dann dürften die lückenlosen Nachweise der regelmäßigen Mietzahlungen anhand von Kontoauszügen von einem rückwirkenden Zeitraum von ca. 12 oder mehr Monaten durchaus reichen.
In diesem Falle aber auf jeden Fall auch die Nachweise für 2012 der Mietzahlungen belegen.
die aktuellen kontoauszuge habe ich natürlich auch, bis heute
Der Vermieter ist nicht unfähig. er ist einfach dazu nicht verpflichtet!
Kein Vermieter ist zur Ausstellung irgendwelcher Bescheinigungen verpflichtet.
Natürlich kann man drei Jahre zurückliegend die Mietenabbuchungen per bankauszug nachweisen. Das hat wohl denselben Effekt. Es sei denn..... es gab Unregelmäßigkeiten....
Kein Vermieter ist zur Ausstellung irgendwelcher Bescheinigungen verpflichtet
Offenbar nicht bekannt; § 25 Abs. 3 Wohngeldgesetz, § 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I, § 60 SGB II um nur einige zu nennen.
Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt das das Ausstellen einer solchen Bescheinigung vorschreibt. Wenn es Dein neuer Vermieter will und Du das nicht hast kannst Du nichts machen.
Wenn man die Wohnung möchte, dann wohl schon :-) Immerhin muss ja der Vermieter auch mal sichergehen können, an wen er vemietet.
Absolut richtig. Deshalb habe ich ja geschrieben, dass er nichts machen kann wenn er die Bescheinigung nicht bekommt.
sorry
ich kann leider nur die kontoauszüge aus dem jahr 2011 nachweisen, reicht das aus?