Darf der alte Vermieter den neuen Vermieter über mietrückstand in Kündigungsfrist informieren?
Darf er das? Lg
9 Antworten
Bei den vielen Fragen die Du heute zu dem Thema gestellt hast, habe ich den Eindruck als sei es geplant keine Miete mehr zu zahlen.
Ob der alte den neuen VM darüber informiert kann man nicht sagen. Möglich ist es.
Nein, wir Vermieter haben zu müssen, denn der liebe neue Vermieter kann ja nur Vermieter sein, wenn er den Mietvertrag mitgekauft hat, was er ja macht.
Damit wird er ja auch zuständig für die BK-Abrechnung und muss somit umfangreich über alle Geldangelegenheiten informert werden.
Ja, sicher.
Darüber ist doch keine Schweigepflicht.
Er kann auch ganz genau erzählen, wie du gezahlt hattest, wann und ob immer rechtzeitig und so.
Gibt sogar Immobilien Datenbanken darüber ☝️
Ja, daß darf dieser und wird auch in der Form so gehandhabt. Es gibt sogar interne Datenbanken (Portale im Internet) , wo sich Vermieter über "Schwarze Schafe" untereinander austauschen und Infos über derart Strolche weiterleiten.
Normalerweise will der neue Vermieter vom neuen Mieter eine Mietauskunft haben. Diese schreibt der "alte Vermieter". Darin steht, ob regelmäßig die Miete gezahlt wurde und ob es noch Mietrückstände gibt.
ja
bis jetzt haben wir keine mietschulden. Sollten aber in der Kündigungsfrist (bis 31.08.) noch welche entstehen. (Wir ziehen zum 01.06. weg) dürfte der alte Vermieter dem neuen das erzählen auch wenn schon ein Mietvertrag gemacht wurde? Lg