Hat der Vermieter das Recht mir vorzuschreiben, wie ich mein Schlafzimmer zu lüften habe. Er verlangt Stoßlüftung und nicht wie wir aufgeklapptes Fenster?
10 Antworten
Fenster auf Kipp ist kein Lüften! Ja, der Vermieter kann von dir verlangen, dass du richtig lüftest (Stoßlüften!). Es ist sogar deine Pflicht als Mieter richtig zu lüften und zu heizen, damit keine Schimmelbildung entsteht. Denn wenn das der Fall ist, heißt es auf einmal "Ist ein Baumangel, der Vermieter hat schuld!" Du weigerst dich aber, richtig zu lüften - die Schimmelbildung würde zu deinen Lasten und vor allem deinen Kosten gehen. Zumal der Vermieter dich auch nachweislich aufgefordert hat, richtig zu lüften.
Aufgeklapptes Fenster ist kein Lüften, sondern kühlen, was erst recht zur Schimmelbildung führen kann. Weder diese noch den Streit, der daraus dann immer resultiert, muss der Vermieter hinnehmen.
Ist die Wohnung im Erdgeschoß, hat er noch aus einem anderen Grund ein Recht darauf, dass ihr gekippte Fenster zumindest während Eurer Abwesenheit vermeidet: Gekippte Fenster sind offene Fenster, versicherungsrechtlich im Falle von Einbruch.
Weiterer Grund:
Schaut man sich Fassaden von Häusern an, kann man sehr oft sehen, welche Fenster oft gekippt sind. Über diesen Fenstern bilden sich dunkle Stellen. Die Fassade wird unschön und muss viel früher wieder gestrichen werden. Das wäre ein weiterer Grund, warum der Vermieter das nicht hin nehmen will und Euch daher eine völlig richtige Vorschrift macht, denn ihr müßt das Euch anvertraute Gut auch vor Schaden bewahren.
Gugelst Du richtig lüften und Du bekommst 1000 Hinweise. Von Umweltbundesamt angefangen über Haus- und Grundbesitzervereine, Energieberater, Sachverständige usw.
:)Tja, das richtige googeln will auch gelernt sein;) Danke
Was ist aber, wenn wir nur bei gekippten Fenster schlafen können und dies auch seit vielen Jahren so gewöhnt sind? In der letzten Wohnung ließen wir das ganze Jahr das Fenster gekippt - neun Jahre lang - von Schimmel nicht die geringste Spur.
Jedes Haus unterscheidet sich in der Bauweise von jedem anderen. Was in dem anderen Haus problemlos funktioniert hat, muss in dem jetzigen Haus nicht genauso sein.
Aber zurück zur eigentlichen Frage. Da schreibst Du von der Vorschrift des Vermieters zum Lüften. Jetzt schreibst Du von "gekipptem Fenster" beim Schlafen.
Das gekippte Fenster soll die ausreichende Sauerstoffzufuhr während der Nacht sicherstellen. Dagegen ist zunächst nichts einzuwenden.
Das Lüften am Morgen danach ist damit aber nicht erledigt, da ist Stoßlüften trotzdem notwendig.
Ob es nun erlaubt ist, die ganze Nacht das Fenster gekippt zu halten, um langfristig Schimmel zu vermeiden, hängt unmittelbar mit dem Gebäude zusammen.
Schimmel bildet sich immer an den Stellen, bei denen die Oberflächtentemperatur unterhalb des Taupunkts liegt und die Luftfeuchtigkeit eine bestimmte Grenze überschreitet.
Wenn ihr im Schlafzimmer eine schlechte Außenwand habt (dünne Wand, kein gutes Material, keine Dämmung), kann das gekippte Fenster zur Folge haben, dass die Wandoberfläche besonders stark auskühlt. Beim Schlafen gibt man viel Feuchtigkeit ab. Allein schon durch die Atemluft und diese schlägt sich dann an den zu kühlen Stellen nieder und es wird ziemlich sicher über kurz oder lang Schimmelbefall geben.
Die Oberflächentemperatur der Wand sollte nicht unter 17°C fallen.
Beispiel: Ihr heizt im Schlafzimmer grundsätzlich nicht ein und lasst auch in kalten Nächten das Fenster gekippt. Die Raumtemperatur geht vielleicht runter auf 15 °C oder noch niedriger und die Wandtemperatur sinkt um weitere 3°C ab und hat am Ende nur noch 12°C. Hier würde höchste Gefahr bestehen und da geht die Diskussion dann nicht mehr darum, ob ihr das Fenster gekippt halten dürft oder nicht, sondern wer für den Schimmelbefall und die Schadensbeseitigung verantwortlich ist. Was ihr Euch im Lauf der Zeit angewohnt habt, ist dann auch nicht mehr relevant.
Ein Vorschlag, wie ihr das Problem zur Zufriedenheit auch Eures Vermieters lösen könnt:
Kauft Euch einen Schimmelradar (gibt es zum Beispiel bei Voelkner.de für rund 23 €). Tolles Gerät, das wir bereits in zwei Wohnungen erfolgreich an den Problemstellen einsetzen. Dieses Gerät zeigt laufend das Raumklima an und warnt, wenn die Luftfeuchtigkeit so hoch geht, dass Schimmelgefahr besteht. Es zeigt auch für einen gewissen Zeitraum zurück an, wie sich das Raumklima verändert hat. Gut vor allem morgens zu sehen, wenn man erkennt, wann in der Nacht die Gefahr angestiegen ist.
Man kann dann sein Verhalten danach ausrichten. Zum Beispiel, indem man vor dem Schlafengehen noch mal richtig für ein paar Minuten die Fenster aufreisst, um Feuchtigkeit raus zu bekommen, sodass die in der Nacht wieder zunehmende Feuchtigkeit nicht die kritischen Werte erreicht.
Lohnende Investition!
Wenn ihr das Gerät dann dem Vermieter mal zeigt und ihm erklärt, dass ihr Euch danach verhaltet, wird er keine Sorgen mehr haben.
Vorschreiben nicht.
Jedoch hat der Vermieter mit der Stoßlüftung recht. Die ist effizienter und kostet auch nicht soviel Heizenergie als ein stundenlang gekippes Fenster, wobei auch noch die Luftzirkulation vermindert ist.
Er darf es euch empfehlen, nicht vorschreiben. Allerdings hat er mit seiner Empfehlung natürlich recht. Fenster anklappen statt Stoßlüften ist äußerst kontraproduktiv - jedenfalls wenn es um die Schimmelvermeidung geht.
Was ist aber, wenn wir nur bei gekippten Fenster schlafen können, weil wir das seit vielen Jahren so gewöhnt sind?
Das ist doch kein Problem. Es geht bloß darum, dass ihr wenigstens morgens und möglichst je nach Jahreszeit noch 2-3 täglich stoßlüftet und nicht nur das Fenster angeklappt lasst.
Wir hatten bei unserem letzten Mietvertrag eine Lüftempfehlung erhalten. Und er kann euch das schon so sagen, denn die Fenster nur zu kippen ist schlecht und kann zu Schimmel führen. 3 Mal am Tag für ca. 15 Minuten Stoßlüften ist besser.
Ich würde mich über eine fachliche Quelle sehr freuen, da ich eine ewig-Diskussion genau deshalb im Hause führe.