Auto auf Werkstattgelände von fremden angefahren (Delle)! Teilkasko! WAS NUN?!

5 Antworten

Die Werkstatt hat Deine Auto für die Reparatur in ihre Obhut genommen und ist dafür verantwortlich, dass Du Dein Eigentum unversehrt zurück bekommst. Es hätten - vor allem wegen der bekannten Übergriffe auf das Grundstück - Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schäden an Kundeneigentum auszuschließen. Die Werkstatt ist Dir also zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

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Beitragsersteller
 27.07.2012, 00:31

Ich habe es in Auftrag gegeben (also das Auto reparieren zu lassen), habe aber vorher nichts unterschrieben. Ist das Schlimm? Habe ja die Rechnung bekommen und bezahlt, das ist Aussage genug, um vorzuweisen das das Auto wegen reparaturarbeiten dort auf dem Hof stand, oder?

Hallo, Werkstätten haben bzw. sollten eine besondere Haftpflichtversicherung für solche Fälle haben. Die würde den Schaden übernehmen. Damit ist kein Grund gegeben, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst.

Hier ist ein solches Angebot, an dem Du Dich orientieren kannst. Dies ist KEINE Empfehlung von mir für diese Gesellschaft, sie soll Dir nur ein paar grundlegende Informationen geben, worauf Du den Inhaber ansprechen kannst.

http://www.zurich.de/versicherung/firmenkunden/haftpflichtversicherung/kfzhandwerk.htm

Also irgendwie bin ich mich gerade am fragen, wieso Du auf den Schaden sitzen bleiben sollst. Es ist sein Grundstück. Du hast ihm den Wagen anvertraut (merkwürdig wegen eines Anlassers 2 Wochen - aber naja) - also er hat normal dafür zu sorgen finde ich, dass die Autos sicher zu stehen kommen. Ich finde, Du solltest mal einen Anwalt fragen, wie das rechtlich jetzt ausschaut.

gonzo338  26.07.2012, 22:38

da ist was dran -

SgtMiller  27.07.2012, 12:01
@gonzo338

da ist nicht nur was dran, sondern das ist so.

Hey, ist natürlich sehr ärgerlich ! Du kannst hier nur eine Anzeige gegen einen Unbekannten machen und mehr jedoch nicht. Solche Fälle werden nur über Volkasko reguliert z.B. Vandalismus.

Wie kann ich dir noch helfen ?