Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall?
Hallo Leute
ich hatte letzte Woche einen Auffahrunfall als Beifahrer. Wir fuhren mit etwas weniger als 30 km/h gegen ein stehendes Auto. Es war eigentlich nicht so schlimm, da ich ja angeschnallt und die Kopflehne perfekt eingestellt war. Natürlich haben wir, wie es sich gehört, den Unfall gemeldet und so...
Da ich dann am selben Tag noch Schmerzen im Rücken bekam, ließ ich mich untersuchen, und der arzt im krankenhaus diagnostizierte: Dist. col. vert. thorakalis (=Schleudertrauma). Zur Behandlung bekam ich eine Voltarensalbe und Schmerztabletten. Die Schmerzen legten sich schon am nächsten Tag. Mit den Versicherungsvertretern beider Parteien habe ich ebenso alle notwendigen Schritte in die Gänge geleitet. Schmerzensgeldantrag wurde auch eingereicht. Jetzt würde mich noch interessieren, wie viel ich etwa bekommen werde.
Was denkt ihr?
7 Antworten
Diese Frage kann man unmöglich pauschal beantworten.
Da mußt Du mal nach Urteilen zu dem Thema googeln.
Dann hast Du einen ungefähren Richtwert.
Grundsätzlich bieten Versicherungen gerne ein sehr geringes Schmerzensgeld an. Sowas geht meist nicht ohne Anwalt ab. (Wenn man mehr haben möchte)
Ich frage mich aber wen Du auf Schmerzensgeld verklagen willst? Ihr habt den Unfall doch selbst verursacht. Aber natürlich kannst Du den Fahrer verantwortlich machen.
Hallo,
das Schmerzensgeld bemisst sich in der Regel nach dem Grad der Verletzung, der Dauer des Krankenhausaufenthaltes, der Diagnose des Arztes (oder der Ärzte) und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Ausheilung der Verletzung. Spätfolgen eingeschlossen.
Gezahlt wird von "NICHTS" bis 300,- € bei leichtem Schleudertrauma, zwischen 150,- EUR und 600,- Eur bei mittlerem Schleudertraume mit KH-Aufenthalt und 500,- EUR bis 900,- EUR bei schwerem Schleudertrauma mit Nebenwirkungen wie Schädigungen von Nervenwurzeln.
Der Rest ist Verhandlungssache oder Entscheidung eines Gerichtes.
Du solltest einen Anwalt mit ins Boot nehmen! Gerade bei solchen Schäden kann ein bleibender Schaden nicht ausgeschlossen werden. Einen Rechtsbeistand an die Seite holen sollte da eine Pflichtübung sein.
Es muss auch festgehalten sein, dass den Verursacher des Unfalles auch ein Verschulden trifft, denn ohne Verschulden, und da gibt es keine zu großen Unterschiede zwischen D und A, keine solchen Anspruch. Dass muss also zuerst ganz klar festgestellt sein, aber viel wird es (gottseidank) nicht sein, da wir keine US-Verhältnisse haben.
In Deutschland würde sicher wegen Geringfügigkeit kein Schmerzensgeld gezahlt. Da es sich hier offensichtlich um einen Verkehrsunfall in Österreich handelt, halte ich mich aber zurück mit weiteren Hinweisen.