ärztliches Attest als Beweis?

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Ja, denn ein ärztliches  Attest ist wichtig für eine Krankmeldung oder eine Meldung an die Haftpflicht des Gegners und vor allem, falls Folgeschäden auftreten, die man jetzt, vor allem als Laie, nicht absehen kann. Wie will man dann eventuelle Behandlungskosten oder Schmerzensgeldansprüche durchsetzen? 

Sinn macht das aber alles nur, wenn Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Dann bekommt der Fall ein Aktenzeichen, landet bei der Staatsanwaltschaft und dort wird über das weitere Vorgehen entschieden. 

Polizeibericht und Attest sind also für die Zukunft wichtig oder u. U. auch als Beleg gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb darf man Schläger nicht einfach davonkommen lassen. 

Wie das Verfahren vom Staatsanwalt oder Gericht bewertet wird, ist davon unabhängig. 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 18:54

Haftpflicht,.....also kann der Gegner das seiner Haftpflicht melden und der brauch nix bezahlen keine Gerichtskosten gar nix.Das kann mir ein Bekannter gesagt.Wäre ja der Hammer,ich schlag jemanden und melde es meiner Haftpflicht.

ramay1418  12.09.2016, 19:48
@fehlkauf2008

Ja, der Teil mit der Haftpflicht war Unsinn; lag wohl an der Hitze. 

Sorry for inconvenience! 

Ansonsten muss man unterscheiden zwischen Straf- und Zivilrecht. Strafrechtlich von Belang ist die Körperverletzung, die vom Staat verfolgt wird; die Schmerzensgeldregelung oder auch der Schadensersatz ist Zivilrecht und muss durch das Opfer eingeleitet werden. 

Wichtig sind Anzeige und Attest, um für spätere Ansprüche Belege zu haben. 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 20:17
@ramay1418

ne ich bin dankbar über jeden Rat,ein Bekannter meinte zu mir,der brauch nur zur Haftpflicht gehen und die zahlen...  Anspruch weiß ich nicht ob man wegen einen Faustschlag ins Gesicht was bekommt. Durch den Fuß in der Tür war es auch Hausfriedensbruch.Ein Zeuge stand direkt daneben sozusagen als Schmiere,ich brauche glaube ich einen guten Anwalt, sonst drehen die alles um und sagen es war nix.Ich selber war ja alleine.

David56  14.09.2016, 22:54
@fehlkauf2008

Keine Haftpflichtversicherung zahlt bei vorsätzlicher Körperverletzung. Wer das glaubt, kann sich das ganz schnell wieder abschminken. Selbst wenn sie es zahlen würde, würde sie es postwendend wieder vom Verursacher einklagen. 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 16:24
@David56

o.k. danke, manche erzählen auch einen Blödsinn ich glaubte das auch nicht.Ein Bekannter von mir wollte mir das weiß machen. 

Mir ist das selbe passiert, bin danach direkt zur Polizei, allerdings wurde das Verfahren (hab eine Anzeige aufgegeben) eingestellt, da ich auch keine Zeugen hatte. Meistens reicht es aber, dass die Kinder ne Anzeige bekommen, die werden hoffentlich genug von den Eltern bestraft!

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 18:27

es gibt ja einen Zeugen,nur der würde nie für mich aussagen.Wenn ich aber Glück habe,das wird der Zeuge vom Staatsanwalt eingeladen und vielleicht habe die dort mehr möglich keinen z.b,. stellen gekonnt fragen das der Zeuge nicht die Wahrheit gesagt hat.---Ich guck zu viel Krimis.

Das ärztliche Attest ist für Strafanzeigen, aber auch später im Prozess unabdingbar. Der Arzt kann i.d.R. anhand von Prellmarken, Blutergüssen und sonstigen Verletzungen relativ genau Schlüsse ziehen, wie die einzelnen Verletzungen entstanden sind. Gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, da keine Augenzeugen vorhanden sind, werden Urteile oft anhand von Attesten gefällt.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 00:38

dann gibt es wohl eine kleine Chance das man mir glaubt.Der zeuge der im Haus war hat bestimmt °°°°°°°°°nix mitgekriegt°°°°°°  obwohl unser Treppenhaus extrem hellhörig ist und seine TÜre nicht abgedichtet ist, man hört es sehr gut wenn er in seiner Wohnung Telefoniert.--aber nein er hat sicher nichts mitbekommen ;-)      ( ironisch gemeint ) weiß ja nicht wie Zeugen befragt werden,der würde auch nie zur Polizei gehen.

Ob dir das was bringt?
Mit einem Attest beim Artzt bist du immer auf der sicheren Seite
Ob es nötig ist?
Vielleicht, aber wie gesagt du bist auf der sicheren Seite. Die geschlagene Person sollte auf jeden Fall Anzeige erstatten.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 18:30

ja es kann ja nicht sein das eine Frau von einem körperlich überlegenden Mann geschlagen wird.Sie wollte Ihn nicht in Ihre Wohnung lassen und er haut Ihre TÜre in Richtung sie und schlägt dann zu.Sein Fuß war auch in der Wohnung so wie bei Schlag seine Faust.Ist aber schon länger her,man hört nix von den Ermittlungen. 

Wenn das polizeilich gemeldet und wegen körperverletzung angezeigt wurde ja kann helfen.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 18:28

ja ist gemeldet.Wie lange dauert so was bis der Schläger Post bekommt?Doch ein komplexes Thema denke ich.