Wann darf ein Türsteher zuschlagen und welche Konsequenzen?
Samstagabend gingen 2 Freunde und ich in einen Club wo wir nach Konsumierung einiger Getränke rausgeschmissen wurden.
Der Grund:
Die Türsteher wurden auf mich aufmerksam, als ich einen Typen der mich anlullen wollte^^ weggestoßen habe. Er wurde rausgeschmissen
Einige Zeit darauf wurde ich von einem Typen beleidigt, den ich dann ebenfalls weggestoßen habe. Ich, flog raus samt Freunde.
An der Garderobe fehlte uns noch eine Jacke. Die Türsteher hatten uns eigentlich schon vergessen da ich noch herumspazierte oben bei der Garderobe. Ich fragte ihn ob er uns helfen könnte unsere Jacke wieder zu bekommen?
Da griff er mich und warf mich und den einen Freund hinaus.
Wir waren etwas alkoholisiert. Ich klopfte mehrmals an die Tür, um unsere Jacke wiederzubekommen!! Nach kurzer Zeit ging die (von innen nach aussen durchsichtige und von aussen nach innen nicht durchsichtige) Tür auf und der Arm des Türstehers griff zu meinem Freund ich versuchte seine Hand zu halten, die Tür ging wieder zu. Das zweite Mal, als die Tür wieder auf ging, bekam ich eine Faust auf meine Nase, folge: Polizei Rettung, komplizierter Nasenbruch 3 Tage Spital, 2 – 3 Wochen Krankenstand vermutlich…
Schlafstörungen, Albträume, enorme psychische Belastung. . Mit welchen Folgen hat der Türsteher zu rechnen? . Ist er geschützt, durch den Inhaber oder durch bestimmte Rechte?
9 Antworten
Zuschlagen darf man grundsätzlich nur bei Notwehr oder einer Nothilfe. Alles andere ist Körperverletzung, da kann auch kein Vorgesetzter die Verantwortung übernehmen.
kennt jemand eine seite die sich mit diesen themen auseinander setzt?
http://doorman.over-blog.de der Türsteherblog / Securityblog
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mfG The Doorman Türsteherblog / Securityblog
Erstmal ehrlich Jungs. Für mich liest sich das so, als hättet ihr mindestens 2x versuchte Körperverletzung im Rausch begangen und wundert euch, warum Ihr so behandelt worden seit.
Zum einen guter Rat, in Zukunft Finger Weg von anderen Personen und zweitens, wenn ihr mit Alkohol nicht umgehen könnt....Finger weg
lol du bist aber auch ein pechvogel war das denn alles wirklich so? o.O Eigendlich darf er dich nicht schlagen aber man kann das auslegen wie man will... Wenn du tatsächlich irgendwie richtig beweiße gegen den türsteher hast die wirklich dicht sind wie zb. die videoüberwachung vor der discothek bekommst du paar tausend € schmerzensgeld... falls es wirklich eine total unberechtigter schlag war. Wobei du selbst gesagt hast das du leicht alkoholisiert warst, da hast du schon wieder den kürzeren vor gericht gezogen da der türsteher mit großer wahrscheinlichkeit nüchtern war wiegt sein wort (wenn es nur nach aussagen geht) mehr wie deins. Mein tipp halt dich von kommerz discos fern
Ja dann ruf mal dort an und sag die sollen die Videos bereit halten vom (Datum und ungefähre uhrzeit des zeitpunktes) für die polizei. Klar SOLLTE das der nüchterne eigendlich sein aber leider ist die deutsche justiz die behindertste die ich jemals gesehn habe, ich könnte mich von morgen bis abends über diese ansammlung von schundsachen aufregen.. Da du alkoholisiert warst wenn auch nur leicht geht man davon aus das du "nicht mehr ganz dicht" warst (mit meinen eigenen worten jetzt gesagt) der türsteher hat eine ausbildung genoßen indenen er beigebracht bekommt wann er zuschlagen darf und da er sehr wahrscheinlich nüchtern war und eigendlich wissen sollte was er tut steht er vor gericht besser da als du der du sagst:"Hey ich war im club da ises normal das man was trinkt, die sau wollte mir meine jacke net wieder geben" Laut gesetz hättest du einen freund deine jacke abholen lassen müssen, ist kein freund zur stelle hättest du sofort die polizei rufen müssen und 3 mal darfst du raten was die am telefon gesagt hätte... -.- ACAB!
eeeeeeeben, drum habe ich auch nciht die bullen gerufen, da die mir was gepfiffen hätten, achja bin aus ÖSterreich :D
lol da wirste ja mit meinem tipp gut bedient sein, also mein rache tipp xD bei euch gitbs viele von denen
Grundsätzlich hat er nicht das Recht zu schlagen. Auch in der Notwehr ist schlagen eine sehr fragliche Lösung. Meist fehlt es dem Türpersonal an fachlicher Kompetenz solche Situationen anders zu lösen.
Wenn ich der Beklagte wäre würde ich auf einen Unfall verweisen. Ich wollte auch mit der anderen Hand die Tür zuhalten. Bin aber wegen der Pumpbewegungen von der Kante abgerutscht und leider hatte der Aggressor sein Gesicht sehr nahe am Türspalt. Ich selber habe mir auch eine geringfügige Verletzung zugefügt als ich mit der Hand durch den Türspalt rutschte.
Diese Gedanken sollen jetzt nur zum denken anregen und nicht zur Nachahmung! Sicher ist das vernünftiges Reden die meisten Komplikationen bereinigt und das Kopfweh danach verhindert.
mfG The Doorman Türsteherblog / Securityblog
danke für deine antwort, nur muss der arm schon sehr selbstständig geworden sein um den winkel zwischen innerer türseite und äusserer türseite zu passieren ^^ nein nein ich bin ja auch das gegenteil von gewalt oder ähnlichem, doch leider muss ich da jetzt durch :;D
ich halt mich fern. gäste in clubs sind nunmal alkoholisiert logisch irgendwie^^ nicht?
ich denke gerade der nüchterne sollte dem drüber stehen und das anders regeln, ich griff ihn nicht tätlich an und kamers sind dort auch vorhanden!